Anwendung der Steuerbefreiung für Aktiengewinne bei Risikoabsicherungsgeschäften
Anwendung der Steuerbefreiung für Aktiengewinne bei Risikoabsicherungsgeschäften

Anwendung der Steuerbefreiung für Aktiengewinne bei Risikoabsicherungsgeschäften

Beitrag, Deutsch, 7 Seiten, StuB - Steuern und Bilanzen

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2008

Seitenangabe: 181-187


Aufrufe gesamt: 562, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

StuB - Steuern und Bilanzen

Telefon: +49-2323-141-900

Telefax: +49-2323-141-123

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

Mit § 5 Abs. 1a EStG beinhalten die einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften seit 2006 eine besondere Regelung zur steuerbilanziellen Behandlung von Risikokompensationsgeschäften. Die Ergebnisse der handelsrechtlich gebildeten Bewertungseinheiten sind danach in die steuerliche Gewinnermittlung zu übernehmen. Für die handelsrechtliche Risikokompensation ist dabei grds. unerheblich, ob einzelne Geschäfte aus der Bewertungseinheit besonderen (außerbilanziellen) ertragsteuerlichen Vorschriften unterliegen. Dies betrifft auch die Anwendung der Steuerbefreiungen für Aktiengeschäfte gem. § 8b KStG. Die Zusammenhänge zwischen der Bilanzierung von Bewertungseinheiten und außerbilanziellen Steuerbefreiungen werden in dem Beitrag untersucht. Fragen der Anwendung von § 15 Abs. 4 Sätze 3 bis 5 EStG zur Beschränkung der steuerlichen Verlustberücksichtigung bei Differenzgeschäften bleiben dabei einer gesonderten Untersuchung vorbehalten.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung

Publikationen: 109

Veranstaltungen: 95

Aufrufe seit 07/2006: 11527
Aufrufe letzte 30 Tage: 27