Beitrag, Deutsch, KLERX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil von 14.11.2012 (5 AZR 886/11) entschieden, dass ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung verlangen kann, ohne dies gesondert zu begründen.
Dieses Recht sei dem Arbeitgeber in § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) eingeräumt und nicht an besondere Voraussetzungen oder Begründungen des Arbeitgebers geknüpft. Insbesondere sei nicht erforderlich darzulegen, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht bestehe, er habe bereits in der Vergangenheit Erkrankungen vorgetäuscht...
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