BGH: Strafzahlungen statt Freiheitsstrafe sind bei Gläubigerbenachteiligung verboten
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BGH: Strafzahlungen statt Freiheitsstrafe sind bei Gläubigerbenachteiligung verboten

Beitrag, Deutsch

Herausgeber / Co-Autor: Dr. Johannes Fiala / Dipl.-Math. Peter A. Schramm

Erscheinungsdatum: 30.04.2015


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