Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bei der Pflichtteilsermittlung
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bei der Pflichtteilsermittlung

Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bei der Pflichtteilsermittlung

Beitrag, Deutsch, HLBS Verlag GmbH

Autoren: Dr. Roland Fischer, Matthias Biederbeck

Herausgeber / Co-Autor: Fischer/Biederbeck

Erscheinungsdatum: 2001

Quelle: HLBS-Report 03/2001

Seitenangabe: 78 ff.


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In § 2325 ist die Ergänzung des Pflichtteils wegen Schenkungen geregelt. Der Beitrag geht auf das Niederstwertprinzip ein, dass bei der Pflichtteilsergänzung zu beachten ist, denn:
“Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte zum Ansatz, den sie zur Zeit der Schen­kung hatte. Ein anderer Gegenstand kommt mit dem Werte in Ansatz, den er zur Zeit des Erbfalls hat; hatte er zur Zeit der Schenkung einen geringeren Wert, so wird nur dieser in Ansatz ge­bracht.”
Bei Immobilien ist nach dem Niederstwertprinzip zu prüfen, welcher Wertstichtag, nämlich der Zeitpunkt des Schenkungsvollzuges oder der Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend ist. In dem Beitrag wird die Vorgehensweise unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten und der dazu ergangenen Rechtsprechung dargelegt.
 

Dr. Roland Fischer

DE, Bruckberg

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Dr. Fischer & Partner Sachverständige - Immobilienbewertung - Gutachten Landwirschaft

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Matthias Biederbeck

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