Besonderheiten von Patenten aus der Chemie, Biologie und Biochemie
Besonderheiten von Patenten aus der Chemie, Biologie und Biochemie

Besonderheiten von Patenten aus der Chemie, Biologie und Biochemie

Vortrag, Deutsch, Kailuweit & Uhlemann Patentanwälte

Autor: Gerd Stötter

Erscheinungsdatum: 21.05.2007


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Kailuweit & Uhlemann Patentanwälte

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Weitgehend gilt, „was nicht geschützt ist“, darf nachgebaut werden. Ohne Patente ließen sich die hohen Produktentwicklungskosten in der Pharmazie und Biotechnologie kaum amortisieren. Mögliche Kooperationspartner oder Geldgeber prüfen daher genau, ob die zukünftigen Produkte ausreichend durch Patente abgesichert sind. Häufig wird die Innovationskraft und selbst der Wert eines Unternehmens auch basierend auf dessen Patenten ermittelt.
Patente aus dem Bereich der Chemie, Biologie und Biochemie unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von Patenten aus anderen Fachbereichen. Der Vortrag soll Studenten, Forschern und (möglichen) Existenzgründern eine kurze Einführung in diese Besonderheiten bieten. 

Eine Besonderheit von Patenten aus den angesprochenen Fachbereichen ist der Stoffschutz. Dieser ist absolut, d. h. er schützt den chemischen Stoff als solchen und umfasst alle derzeit und zu-künftig bekannten Verwendungen. Auch für erstmals aus der Natur isolierte Stoffe, z. B. für das aus dem roten Fingerhut isolierte Herzmittel Digitalis oder auch Insulin, ist ein Stoffschutz möglich. Eine neue Verwendung eines bekannten Stoffes (z. B. eine zweite medizinische Indikation) ist häufig auch patentierbar.
Charakteristisch für Patente aus der Biochemie und Biologie ist, dass sie regelmäßig Ansprüche für eine Vielzahl von Kategorien enthalten: Nukleinsäuresequenzen, Proteine, lebende (Mikro-) Organismen, Verfahren zur Therapie oder Diagnose von Krankheiten, ... . Bei den einzelnen Kate-gorien ergeben sich teilweise spezielle Patentierungsvoraussetzungen, auf die im Vortrag näher eingegangen wird. Neben den Möglichkeiten und Voraussetzungen des Patentschutzes wird auch auf die Grenzen des Patentschutzes und die Konsequenzen, die sich aus der Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht ergeben, eingegangen.

Gerd Stötter

DE, Dresden

Partner

Kailuweit & Uhlemann Patentanwälte

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