Beitrag, Deutsch
Autor: Dr. Thomas Elser
Erscheinungsdatum: 14.12.2017
Quelle: altii Fondsportal
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Besteuerung des Bitcoin Investments
Kryptowährungen (z.B. die Anlage in Bitcoins) etablieren sich zunehmend als eigenständige Assetklasse. Am 11.12.2017 wurde das erste Finanzderivat (Future) auf den Bitcoin an einer US Börse gehandelt. Seit kurzen sind dementsprechend auch Finanzprodukte am Markt erhältlich, die die Wertentwicklung von Kryptowährungen nachbilden und dem Anleger so die Partizipation an der Wertentwicklung dieser Anlageform durch schlichten Kauf von Wertpapieren über die Börse ermöglichen, ohne direkt in die Bitcoins über die einschlägigen Handelsplattformen (z.B. www.bitcoin.de) mit entsprechender dortiger Kontoeröffnung investieren zu müssen. Damit wird einer breiteren Anlegergruppe eine mittelbare Anlage in Kryptowährungen eröffnet, was die Attraktivität dieser Assetklasse sicherlich weiter steigern wird.
Wie sieht aber die Besteuerung des Investments in Kryptowährungen aus? Hierbei ist in Anhängigkeit von der Anlageform zwischen direkten und indirekten Investments zu unterscheiden. Die Besteuerung des deutschen Privatanlegers stellt sich am Beispiel eines Investments in Bitcoins wie folgt dar:
Abzugrenzen von der entgeltlichen Anschaffung von Bitcoins mit Geld ist der originäre Erwerb von Bitcoins durch das sog. „Schürfen“ (Mining) von Bitcoins. Hierbei erbringt der Miner verschiedene Leistungen im Bitcoin-Netzwerk (Transaktionsbestätigung, Zurverfügungstellung von Rechnerkapazität etc.). Als Entgelt hierfür erhalt er Bitcoins. Die so erworbenen Bitcoins sind als gewerbliche Einnahmen beim Miner gem. § 15 EStG zum progressiven Steuertarif einkommensteuerpflichtig und – bei Überschreiten eines Freibetrages iHv. EUR 24.500 - auch gewerbesteuerpflichtig.
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