Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, DAS QUARTAL
Autor: Carsten Schulz, StB
Erscheinungsdatum: 2008
Quelle: HSP STEUER
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Seit 2005 können Aufwendungen für die Altersvorsorge (Basisversorgung) bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR für Ledige bzw. 40.000 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten berücksichtigt werden, wobei sich dieser Höchstbetrag sukzessiv bis zum Jahre 2040 aufbaut. So sind bei der Veranlagung 2005 lediglich 60 % des Höchstbetrags anzusetzen. Bei der Veranlagung 2008 sind hingegen 66 % des Höchstbetrages anzusetzen.
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