Seminar
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Sprache: Deutsch
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Inhalt
Für Übungen werden den Teilnehmern PC und Internetzugang zur Verfügung gestellt.
Die Verordnung (EG) Nr. 528/2012 (BPR: Biozidprodukt-Verordnung) hat am 1.9.2013 die bisherige Richtlinie 98/8/EG (BPD: Biozidprodukt-Richtlinie) abgelöst. Demnach unterliegen alle Produkte mit einer beabsichtigten zerstörenden, abschreckenden oder unschädlich machenden Wirkung auf schädliche Organismen, die nicht ausschließlich physikalisch oder mechanisch bedingt ist, als Biozidprodukte der Zulassungspflicht.
Die Biozidregelung beinhaltet ein zweistufiges Zulassungsverfahren, bei dem, unter Regie der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA), zunächst die für Biozidprodukte relevante Biozid-Wirkstoffe identifiziert und bewertet sowie von den zuständigen EU-Behörden genehmigt oder nicht genehmigt werden. Entscheidend ist dabei vor allem der Schutz von Mensch und Umwelt, aber auch die Eignung oder Nichteignung zum Einsatz in einer oder mehrerer der 22 in der BPR definierten Biozidproduktarten.
Die bereits genehmigten oder noch in Prüfung befindlichen Wirkstoffe, die hierfür zulässigen Produktarten und deren Antragsteller bzw. die am Prüfverfahren Beteiligten werden von der ECHA in einer Liste nach Artikel 95 BPR veröffentlicht mit der Konsequenz, dass Produkte mit dort nicht aufgeführten Wirkstoffen, Lieferanten und Produktarten ab 1.9.2015 nicht mehr vermarktet werden dürfen.
In einem zweiten Schritt können Hersteller, Importeure und sonstigen Inverkehrbringer ihre Biozidprodukte mit den genehmigten Biozid-Wirkstoffen einem Zulassungsverfahren unterziehen, um diese Produkte für, in der Regel, 10 Jahre weiter vermarkten zu können. Bei diesem Zulassungsverfahren unter Regie der ECHA sind die Anträge mit der Datenerfassungs- und Datenaustausch-Software IUCLID 5 unter Erfüllung der den Anhängen der BPR aufgeführten Informationsanforderungen zu erstellen und auf dem ECHA-Portal mittels webbasierter Anwendung R4BP 3 bei der ECHA oder bei den zuständigen nationalen Behörden einzureichen.
Der erste Tag mit der Einführung in die Biozidregelungen kann einzeln gebucht werden:
Mitgliedergebühr: 690,00 Euro / Nichtmitgliedergebühr: 750,00 Euromehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken.
Bei Interesse senden Sie uns bitte eine E-Mail an: fb5@hdt-essen.de
... weitere InfosMitarbeiter/innen aus den potentiell von der Europäischen Biozidprodukte-Regelung betroffenen Unternehmen in Industrie, Gewerbe, Logistik, Behörden und Beratung. Das Seminar ist auch für Personen ohne Vorkenntnisse über Biozidprodukte geeignet.
Fachthemen
Branchenthemen
Zeitpunkt | Veranstaltungsort | Beschreibung | Kontaktperson | |
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11.09.2018 - 12.09.2018 | Essen |
Dipl.- Ing. Kai Brommann | Kontaktanfrage |