Der Aufsatz beschäftigt sich mit den besonderen Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei der Bearbeitung rechtsschutzversicherter Mandate. Zu beachten ist neben der normalen Berufshaftung des Anwalts das Vertragsverhältnis des Mandanten mit seinem Rechtsschutzversicherer, das Kenntnis der Versicherungsbedingungen voraussetzt.