Aufsatz, Deutsch, 5 Seiten, etv Verlag GmbH
Autor: Dr. Florian Valentin
Erscheinungsdatum: 2009
Quelle: Energiewirtschaftliche Tagesfragen 8/2009
Seitenangabe: 72-76
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"Ebenso wie vor der Novelle des EEG zum 1.1.2009 hat der Betreiber einer Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien das Recht, vom Netzbetreiber den vorrangigen Anschluss seiner Anlage an das Netz zu verlangen. Ist ein Anschluss nicht möglich, weil die Kapazität des Netzes bereits durch Strom aus erneuerbaren Energien und/oder KWK-Strom ausgeschöpft ist, besteht im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren ein Anspruch auf Erweiterung der Netzkapazität. Neu ist neben einem Wahlrecht des Anlagenbetreibers hinsichtlich des Verknüpfungspunktes insbesondere die Erweiterung der Ansprüche auf Maßnahmen zur Optimierung des Netzes. Besonders umstritten sind nach wie vor die Bestimmung des „richtigen“ Netzverknüpfungspunktes und die Kostentragung..."
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