Deutschlandfonds: OLG München weist Klage ab
Deutschlandfonds: OLG München weist Klage ab

Deutschlandfonds: OLG München weist Klage ab

Beitrag, Deutsch, Anwaltskanzlei LIPPKE

Autor: Kai Malte Lippke

Erscheinungsjahr: 2012


Aufrufe gesamt: 60, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

Anwaltskanzlei LIPPKE

Telefon: +49-341-4807066

Referenzeintrag

Weitere Informationen über:

Kai Malte Lippke:

Kontakt

Anwaltskanzlei LIPPKE:

Kontakt

Die DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KGs (DFO) haben Anleger, die die Zahlung der Einlagen wegen der schlechten Entwicklung der Fonds eingestellt haben, flächendeckend verklagt. Aufgrund diverser Regelungen im Gesellschaftsvertrag sehe ich gute Chancen, sich gegen die Klagen zu verteidigen. Der Gesellschaftsvertrag sieht nämlich zunächst vor, dass ein Anleger, dessen Vertrag schon über 7 Jahre läuft, eine Befreiung von der Verpflichtung, weitere Einlagen zu bezahlen, beantragen kann. Des Weiteren gibt es eine Regelung, dass sich die Vertragssumme automatisch auf die eingezahlten Einlagen ermäßigt, wenn ein Anleger seine Ratenzahlungen einstellt. Hierzu hat das OLG München mit Urteil vom 06.10.2010 festgestellt, dass die Ermäßigung automatisch eintritt und es entgegen der Auffassung der Deutschlandfonds nicht nur im Ermessen des Fonds steht, die Einlagen herabzusetzen. Außerdem können Anleger, die von dem Vermittler nicht über die Risiken des Fonds richtig aufgeklärt wurden, die Beteiligung außerordentlich kündigen, was dazu führt, dass wenigstens für die Zukunft keine Einlagen mehr gezahlt werden müssen und der Wert der Beteiligung mit etwaigen Ratenrückständen verrechnet wird. Ich empfehle daher allen betroffenen Anlegern, sich gegen Klagen der Deutschlandfonds möglichst durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu verteidigen.

Kai Malte Lippke

DE, Leipzig

Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei LIPPKE

Publikationen: 10

Aufrufe seit 09/2008: 135
Aufrufe letzte 30 Tage: 1