Die Rechtsprechung des BVerwG zum europäischen Naturschutzrecht im Jahr eins nach seiner Entscheidung zur Westumfahrung Halle
Die Rechtsprechung des BVerwG zum europäischen Naturschutzrecht im Jahr eins nach seiner Entscheidung zur Westumfahrung Halle

Die Rechtsprechung des BVerwG zum europäischen Naturschutzrecht im Jahr eins nach seiner Entscheidung zur Westumfahrung Halle

Beitrag, Deutsch, 10 Seiten, NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

Autor: Dr. Marcus Lau

Herausgeber / Co-Autor: Marcus Lau, Sebastian Steeck

Erscheinungsdatum: 2009

Quelle: NVwZ 2009, Heft 10

Seitenangabe: 616-625


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Die Entscheidung des BVerwG zur Westumfahrung Halle hat in der Literatur für beträchtliches Aufsehen gesorgt und die Rechtsprechung der unterinstanzlichen Gerichte zum europäischen Naturschutzrecht entscheidend geprägt. Angesichts der öffentlich geäußerten Kritik war mit Spannung erwartet worden, wie sich der 9. Senat bei der nächsten sich ihm bietenden Gelegenheit positionieren würde, zumal der 4. Senat zwischenzeitlich einen kaum bemerkten und im Ergebnis gemeinschaftsrechtlich nicht haltbaren Versuch unternommen hat, den Vorhabenträgern eine Tür zu mehr Handlungsspielraum aufzustoßen.

Im vergangenen Jahr bot sich dem 9. Senat nun gleich mehrfach die Möglichkeit, seine Westumfahrung Halle-Rechtsprechung zu korrigieren, fortzuschreiben und noch offen gebliebene Fragen anzugehen: das erstinstanzliche Eilverfahren zur A 4 im Bereich Jagdbergtunnel, das ebenfalls erstinstanzliche Verfahren zur A 44 im Bereich Hessisch Lichtenau, die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde zur Hochmoselquerung und – im Bezug auf das Artenschutzrecht ‑ das Verfahren zur Nordumfahrung Bad Oeynhausen.

Der Beitrag stellt nachfolgend die konkretisierte und im Detail revidierte Rechtsprechung des 9. Senats des BVerwG zum europäischen Naturschutzrecht anhand ausgewählter praxisrelevanter Punkte dar. Dabei werden die Anforderungen an die Darlegung von faktischen Vogelschutzgebieten, die nunmehr an die FFH-Verträglichkeitsprüfung gerichteten Anforderungen und die auftretenden Probleme bei der gebietschutzrechtlichen Abweichungsprüfung, insbesondere der Alternativenprüfung, sowie artenschutzrechtliche Aspekte angesprochen.

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