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Die von Deutschland eingeführte Steuer auf Online-Poker und Spielautomaten verstößt gegen EU-Recht

Die eingeführte Steuer würde dazu führen, dass Online-Poker und Spielautomaten vier- bis fünfmal höher besteuert werden als stationäre Spielbanken und 15-mal höher als Spielautomaten in stationären Spielhallen. Die European Gaming and BettingAssociation sagte am Dienstag, dass es sich um eine „Strafmaßnahme“ handelt, und sie wird eine formelle Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen, wenn der Vorschlag vom Gesetzgeber genehmigt wird.

Bild: pixabay.com

Die European Gaming and Betting Association (EGBA) monierte, dass ein Vorschlag des deutschen Bundesrates, eine Steuer von 5,3 Prozent auf Online-Poker- und Spielautomaten-Einsätze einzuführen, das Hauptziel der neuen Online-Glücksspiel-Regulierung des Landes untergraben würde, Online-Poker- und Spielautomaten-Kunden zu einem geregelten Markt zu lenken und würde gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen.

Was ist die EGBA?

Die European Gaming and Betting Association (EGBA) ist ein Handelsverband mit Sitz in Brüssel, der die führenden Online-Glücksspiel- und Wettanbieter vertritt, die innerhalb der Europäischen Union gegründet, lizenziert und reguliert sind. Die EGBA setzt sich für Regulierungen ein, die sicherstellen, dass das regulierte Online-Glücksspielangebot so attraktiv ist, dass es möglichst viele Spieler anspricht, um sie von unregulierten Angeboten abzulenken.

Ein Hauptziel von EGBA ist die Förderung eines nachhaltigen Online-Glücksspielsektors in Europa, in dem Kunden ein sicheres und unterhaltsames Online-Glücksspielerlebnis in einem gut regulierten und wettbewerbsorientierten Markt genießen können. 

Steuer für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele in der Kritik

Deutschlands vierter Glücksspielstaatsvertrag, der den Betrieb von Online-Casinos und Online-Poker gesetzlich regelt, wurde von allen 16 Bundesländern genehmigt und trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Die dabei umgesetzten steuerlichen Maßnahmen sind jedoch Anlass zu Kritik. Der Vorschlag des Bundesrates über die Glücksspielsteuer wurde bereits ratifiziert.

Laut einer von Goldmedia veröffentlichten Umfrage würde die Steuermaßnahme die Wettbewerbsfähigkeit des lizenzierten und regulierten Online-Poker- und Geldspielautomaten-Angebots beeinträchtigen und dazu führen, dass 49 Prozent der deutschen Spieler auf unregulierte Glücksspielanbieter ausweichen würden. Dies bedeutet, dass Spielern außerhalb des regulierten Marktes der Schutz des deutschen Verbraucherrechts entzogen würde, was die eingeführte Steuer mit dem Hauptziel der neuen Online-Glücksspielverordnung des Landes unvereinbar macht.

Was ist der unregulierte Markt?

Unregulierte Märkte auf dem Glücksspielsektor bestehen in Ländern, deren Regierungen das Online-Glücksspiel nicht gesetzlich geregelt haben. In anderen Fällen beginnen die Gesetzgeber in diesen Ländern, den Weg in Richtung Regulierung einzuschlagen, aber es bleibt noch viel zu tun, bevor diese Länder als regulierter Markt betrachtet werden können.

Menschen, die in diesen Ländern leben, haben eine relativ große Freiheit bei der Wahl, wo sie online spielen möchten, aber sie profitieren nicht davon, eine staatliche Stelle zu haben, an die sie sich wenden können, wenn sie von einem betrügerischen Betreiber schikaniert werden. Diese Personen profitieren jedoch davon, auf Glücksspielseiten spielen zu können, die in anderen Ländern mit wirksamen Regulierungssystemen lizenziert und reguliert sind. Wer also bei Anbietern Glücksspielen oder Sportwetten ohne Lizenz in Deutschland nachgeht, sollte das ausschließlich auf Glücksspielseiten tun, deren Betreiber von einer staatlichen Aufsichtsbehörde lizensiert und reguliert werden.

Großer Steuervorteil für stationäre Spielbanken

Die EGBA monierte in erster Linie, dass die vorgeschlagene Steuermaßnahme eine Strafe für Online-Unternehmen sei und laut Goldmedia eine illegale staatliche Beihilfe nach EU-Recht darstelle, da diese Maßnahme dazu führen würde, dass Online-Poker und Spielautomaten 4-5 Mal höher besteuert würden als landgestützte Casinos und 15 mal mehr als Slots in landgestützten Spielhallen. Allein im Bundesland Bayern würde der erhebliche Steuervorteil für einen landgestützten Betreiber jährlich bis zu 290 Millionen Euro betragen.

Daher hat die EGBA die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, die vorgeschlagene steuerliche Maßnahme bei der Debatte im Bundestag am 07.06.2021 zu überdenken. Die EGBA hat ihre Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Steuermaßnahme auch bereits der Europäischen Kommission mitgeteilt. Obwohl es bei der Debatte zu zweigeteilten Meinungen der Gutachterkam, wurde dem Gesetzesentwurf vom Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 zugestimmt.

Die EGBA werde nun alle Optionen prüfen, beispielsweise eine formelle Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission, da die Europäische Kommission zuvor festgestellt hat, dass eine unterschiedliche steuerliche Behandlung zwischen Online- und landgestützten Casinos nach EU-Recht als staatliche Beihilfen zu werten ist. Dennoch schlägt der Bundesrat das Gegenteil vor, einen deutlich höheren Steuersatz für Online-Poker und Slots im Vergleich zur landgestützten Alternative, ohne offensichtlichen Verbraucherschutz oder andere gültige Begründung im EU-Beihilferecht.

Das sagt der Generalsekretär der EGBA

Der Generalsekretär der EGBA Maarten Haijer sagte: „Wir begrüßen die Regulierung des deutschen Online-Glücksspielmarktes und sind uns bewusst, dass eine Online-Glücksspielsteuer gezahlt werden muss. Wir fordern den Deutschen Bundestag jedoch auf, den vorgeschlagenen Strafsatz der Steuer zu überdenken, da er deutsche Akteure dazu drängen wird, ungeschützte und unregulierte Schwarzmarkt-Websites zu nutzen und landgestützten Betreibern einen massiven Steuervorteil verschafft. Wir sind bereit, unsere Erfahrungen in anderen Rechtsordnungen der EU zu teilen und sind fest davon überzeugt, dass ein Steuerniveau erreicht werden kann, welches die richtige Balance zwischen der Befriedigung der Bedürfnisse des deutschen Verbrauchers und der Sicherstellung ausreichender Steuereinnahmen für den Staat bietet.“

Es bleibt abzuwarten, wie sich die EU-Kommission zu der Sachlage äußern wird und ob die Beschwerden der EGBA Erfolg haben werden. Experten bezweifeln aber, dass diesbezüglich noch Änderungen vorgenommen werden, da der Glücksspielstaatsvertrag bereits seit drei Monaten in Kraft ist.