Einstweiliges Überlassungsverbot bei Doppelvermietung
Einstweiliges Überlassungsverbot bei Doppelvermietung

Einstweiliges Überlassungsverbot bei Doppelvermietung

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, ZMR Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

Autor: Dr. Bernhard Ulrici

Erscheinungsdatum: 2002

Seitenangabe: 881-885


Aufrufe gesamt: 797, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

ZMR Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

Telefon: +49-221-94373-0

Telefax: +49-221-94373-901

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

Der Beitrag befasst sich mit einer in Rechtsprechung und Literatur überaus umstrittenen Frage. Ausgangspunkt ist, dass ein Vermieter einen Gegenstand an mehrere Mieter vermieter, d. h. mehrere Mietverträge abschließt. Grundsätzlich ist in diesem Fall jeder Mietvertrag wirksam, weshalb jeder Mieter die Überlassung der Mietsache fordern kann.
Der Vermieter kann den Mietgegenstand jedoch nur einem Mieter überlassen. Ist der Mietgegenstand besonders unteressant, besteht für die Mieter u. U. ein Interesse dahingehend, die Überlassung der Mietsache an den jeweils anderen Mieter zu verhindern. Erörtert wird in diesem Zusammenhang die Frage, ob mit Erfolg eine einstweilige Verfügung beantragt werden kann, welche es dem Vermieter untersagt, den Mietgegenstand dem jeweils anderen Mieter zu überlassen.
Der Beitrag zeigt auf, dass die herrschende Ansicht im Ergebnis zu Recht die Möglichkeit eines einstweiligen Überlassungsverbots ablehnt. Mit einer eigenständigen Begründung zeigt der Beitrag auf, dass ein einstweiliges Überlassungsverbot nicht ergehen kann, weil eine Norm fehlt, welche das Verhältnis mehrere Überlassungsverbote zueinander regelt. In Ermangelung einer solchen Norm könnte jeder Mieter ein Überlassungsverbot erwirken, was zur Blockade des Mietgegenstandes führen würde. Dieses Ergebnis widerspricht aber den Interessen aller Beteiligter.

Publikationen: 23

Aufrufe seit 02/2007: 3548
Aufrufe letzte 30 Tage: 3