Beitrag, Deutsch, Willi Kreh Strategieberatung
Verlag
Telefon: +49-661-94255044
Referenzeintrag
Weitere Informationen über:
Willi Kreh, Strategieberatung:
Willi Kreh Strategieberatung:
Elektronische Rechnung
(WKr) Neuregelegung rückwirkend gültig ab 1. Juli 2011
Verpflichtung zur qualifizierten digitalen Signatur entfällt
Elektronische Rechnung
Zunächst: Wer als Unternehmer keine elektronische Rechnung akzeptieren will, braucht dies auch nicht zu tun. Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, dass Rechnungen nur mit Zustimmung des Empfängers auch elektronisch übermittelt werden. Diese Zustimmung muss allerdings nicht ausdrücklich erteilt werden, auch Duldung kann als Zustimmung ausgelegt werden.
Verfahren für die elektronische Übermittlung von Rechnungen
Wird eine Rechnung an Standard-Faxgeräte übertragen, gilt der Fax-Ausdruck nun grundsätzlich als Papierrechnung.
Anerkennung von elektronischen Rechnungen für umsatzsteuerliche Zwecke
Papier- und elektronische Rechnungen sollen umsatzsteuerlich für den Vorsteuerabzug anerkannt werden, wenn
· die Lesbarkeit der Rechnung (Aufbewahrungszeitraum 10 Jahre) gewährleistet sind
und die Rechnung alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthält.
Für den Nachweis der vorstehend genannten Voraussetzungen benötigen Sie ein innerbetriebliches Kontrollverfahren.
Ein innerbetriebliches Kontrollverfahren ist ein Verfahren, das der Unternehmer zum Abgleich der Rechnung mit seiner Zahlungsverpflichtung einsetzt. Der Unternehmer wird im eigenen Interesse insbesondere überprüfen, ob
Sicherung (Archivierung) der elektronisch zugesandten Rechnung
Elektronische Rechnungen und steuerrelevante digitale Dokumente sind für Prüfungszwecke ständig bereitzuhalten. Diese sind zwingend während der Dauer der Aufbewahrungsfrist (in der Regel 10 Jahre) auf einem Datenträger aufzubewahren, der keine Änderungen mehr zulässt. Hierzu gehören insbesondere nur einmal beschreibbare CDs und DVDs.
Dies gilt auch für den E-Postbrief und De-Mail-Angebote.
Unverändert sichert nur eine ordnungsgemäße Archivierung der Rechnungen den Vorsteuerabzug. Die Anforderungen haben sich durch die Neuregelung nicht vereinfacht.
Willi Kreh – Steuerberater und BankStrategieBerater, 9. Februar 2012
Aktuelle Steuerinformationen unter www.kreh.de
Auf Augenhöhe mit Ihrer Bank www.DieRatingChance.de
Publikationen: 23
Veranstaltungen: 3
Aufrufe seit 10/2005: 1682
Aufrufe letzte 30 Tage: 4