Entscheidungsrezension OVG Frankfurt/Oder
Entscheidungsrezension OVG Frankfurt/Oder

Entscheidungsrezension OVG Frankfurt/Oder

Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr anlässlich einer Fahrradfahrt

Rezension, Deutsch, 2 Seiten, NJ Neue Justiz

Autor: Prof. Dr. Dieter Müller

Erscheinungsdatum: 01.11.2007

Quelle: Neue Justiz Heft 11/2007

Seitenangabe: 519-520


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Anmerkung zur Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg Az. 5 S 9.07 vom 07.03.2007

von Prof. Dr. Dieter Müller, IVV Bautzen

Die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg berührt den in manchen Köpfen immer noch schwelenden grundsätzlichen rechtsphilosophischen Streit zwischen gesetzespositivistischer und naturrechtlicher Rechtsauslegung. Erstinstanzlich wurden die Normen der FeV vom VG Potsdam gesetzespositivistisch ausgelegt, d. h. in sezierender Form allein nach den Buchstaben der Verordnung. Zweitinstanzlich wurden die Regelungen vom OVG Berlin-Brandenburg nach deren Sinn und Zweck im Gesamtzusammenhang ausgelegt. Diese unterschiedlichen Standpunkte der Rechtsauslegung verraten en passant eine grundsätzliche Einstellung gegenüber dem Recht der Fahreignung.
Kernstreitpunkt zwischen den Parteien des Verwaltungsstreitverfahrens und nun zwischen auch den beiden beteiligten Gerichten war die Auslegung des – zugegeben vom Verordnungsgeber etwas missverständlich formulierten – Klammerzusatzes zu Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV, wonach bei einer buchstabengetreuen Auslegung nur dann eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gesehen werden kann, wenn „das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann“. Eine derart auf den einzelnen Begriff verengte juristische Auslegung geht jedoch am Sinn und Zweck des Gesetzes vorbei und hebelt bewusst – wie das OVG zu Recht betont – die Überprüfungsmöglichkeit aus § 46 Abs. 3 i. V. m. § 13 Nr. 2 c FeV sowie die Nr. 3.11.1 der Begutachtungs-Leitlinien aus. ...

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Prof. Dr. Dieter Müller

DE, Bautzen

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Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten IVV Bautzen GbR

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