Rezension, Deutsch, 2 Seiten, NJ Neue Justiz
Autor: Prof. Dr. Dieter Müller
Erscheinungsdatum: 01.10.2003
Seitenangabe: 555-556
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Entziehung der Fahrerlaubnis/Punkteregelung/Tattagprinzip
Thür. OVG Weimar, Beschluss vom 12. März 2003 – 2 EO 688/02 (VG Meiningen)
(rechtskräftig)
StVG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; VwGO §§ 80, 80 a
Nach Auffassung des Senats haben sich 18 Punkte in dem Zeitpunkt „ergeben“ bzw. sind diese in dem Zeitpunkt „erreicht“, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde, wenn seine Bewertung zusammen mit vorangegangenen rechtskräftig festgestellten Ver-stößen nach dem Punktekatalog (vgl. Anlage 13 zu § 40 FeV) 18 Punkte ergeben. Dabei muss aber - um den Anforderungen des § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG Genüge zu tun - vor der Maßnahme nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG die Entscheidung über die Straftat oder Ord-nungswidrigkeit rechtskräftig geworden sein.
(Leitsatz des Bearbeiters).
Fachthemen
DE, Bautzen
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Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten IVV Bautzen GbR
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