Rezension, Deutsch, 3 Seiten, NJ Neue Justiz
Autor: Prof. Dr. Dieter Müller
Erscheinungsdatum: 01.11.2002
Quelle: Neue Justiz Heft 11/2002
Seitenangabe: 612-614
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Abschleppen trotz Handynummer/Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
VG Berlin, Urteil vom 17. April 2002 – 11 A 408/02 (nicht rechtskräftig)
ASOG §§ 13, 15, 17
StVO § 12 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b, § 41 Abs. 2 Nr. 8 Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot)
OWiG § 16
1. Ein Polizeibeamter ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Ermittlungen nach dem Aufenthaltsort des Fahrzeugfahrers anzustellen. Dies ist nur dann geboten, wenn eine sofortige Ermittlung des Aufenthaltsortes aufgrund eines deutlich sichtbaren Hinweises, dass der Fahrer in der Nähe ist und kurzfristig aufgefunden werden kann, möglich ist.
2. Die Polizei ist nicht dazu verpflichtet, den Versuch zu unternehmen, den Fahrer eines Fahrzeugs über eine auf einem Zettel angegebene Funktelefonnummer zu erreichen, wenn sich aus dem Zettel kein eindeutiger Hinweis auf einen nahegelegenen Aufenthaltsort des Fahrers ergibt.
(Leitsätze des Verfassers)
Fachthemen
DE, Bautzen
Hochschullehrer
Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten IVV Bautzen GbR
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