Erfolgreicher Einstieg in Auslandsmärkte – Teil 1
Erfolgreicher Einstieg in Auslandsmärkte – Teil 1

Erfolgreicher Einstieg in Auslandsmärkte – Teil 1

Beitrag, Deutsch, Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Autor: Sebastian Korts, M.I.Tax, MBA

Herausgeber / Co-Autor: RA/FAStR/MBA/M.I. Tax Sebastian Korts, RA/FAStR/MBA Petra Korts, RA/FAArbR Silke Busch, RA/FAStR/ LLM Wahed T. Barekzai

Erscheinungsdatum: 2005

Quelle: Freizeit & Spiel Mai/Juni 2005


Aufrufe gesamt: 275, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Telefon: +49-221-940-21-00

Telefax: +49-221-940-21-01

Referenzeintrag

Weitere Informationen über:

Sebastian Korts, M.I.Tax, MBA:

Kontakt

Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

Kontakt

Deutschland ist nicht nur Export-Weltmeister im Bereich von Industrieprodukten, auch beim „Export“ von Produktion(-sanlagen) und der Erschließung neuer ausländischer Märkte haben deutsche Unternehmen die Zeichen der Zeit erkannt. Im Rahmen einer 4teiligen Artikelserie zeigen wir die Chancen und Risiken auf, die mit solchen Expansionen verbunden sind. Um dies anschaulicher zu gestalten, haben wir exemplarisch eine durch unsere Experten begleitete Expansion nach Polen gewählt. Das Land also, welches mit seiner aufstrebenden Wirtschaft und seinem Optimismus eine gutes Beispiel für die kommenden Chancen in Osteuropa bildet. Nicht zuletzt aufgrund seiner circa 40 Mio. Einwohner und seiner zentralen Lage bietet es sich als Brücke zum osteuropäischen Markt an. Teil 1 der Serie gibt einen kurzen Abriss über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Polen. Die Teile 2, 3 und 4 werden den Leser intensiv mit den gesellschaftsrechtlichen, den steuerlichen und den arbeitsrechtlichen Vor- und Nachteilen einer Expansion nach Polen vertraut machen. Ausgangsfall: Carl Müller ist Inhaber der „Müller Transformatoren AG“ und er hat schlechte Laune: Unternehmenssteuern rauf - Unternehmenssteuern runter, die deutsche Bundesregierung weiss wieder einmal nicht, was sie will. Jetzt überlegt er, ob er nicht einen Teil seiner Produktion ins Ausland verlegen soll. Einen großen Teil seiner Transformatoren setzt Carl Müller in Polen ab, da liegt es nahe, über eine Expansion in Polen nachzudenken. Doch lohnt sich das wirklich? Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt und welche Formalitäten sind zu beachten? A. Strukturüberlegung allgemeiner Art Carl Müller hat für seine Expansion bereits einige konkrete Vorstellungen: Eine indirekte Tätigkeit wie ein Vertrieb seiner Produkte über Katalog und Versandhandel (auch Internet- Marktplattformen), einschließlich eines jährlichen Messebesuchs reicht ihm nicht aus. Die Entsendung von Vertretern hält er ebenfalls für nicht genügend. Es ist also die Einrichtung einer permanenten Zweigniederlassung zur Versorgung des polnischen Marktes notwendig. Er möchte eine „verlängerte Werkbank“ installieren und gleichermaßen eine Organisation für seine weiteren Ostgeschäfte vorhalten (z.B. durch Errichtung einer Holding). Um diese Ziele zu erreichen, wird die Entsendung von deutschen Mitarbeitern und die Anstellung weiterer polnischer Mitarbeiter notwendig sein. Diese sollen die Produktion leiten und einen Vertrieb für die weiteren Produkte des Unternehmens aufbauen. Auch die Möglichkeit eines Joint-Ventures mit einer polnischen Gesellschaft könnte sich Carl Müller vorstellen. Zur Umsetzung der Expansions-Vorstellungen von Carl Müller bietet sich die Gründung einer rechtlich selbständigen Gesellschaft an. Carl Müller könnte eine deutsche Gesellschaft gründen, welche dann grenzüberschreitend tätig wird. Folgerichtiger erscheint jedoch die Gründung einer eigenständigen Gesellschaft im Zielland, also in Polen. Die Entscheidung von Carl Müller wird von vielen Faktoren beinflusst, den beide Handlungsalternativen bieten Vor- und Nachteile. Bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit sind die tatsächlichen Problem, wie auch die Haftungsproblematik und die Frage des Aufwandes zu beachten. Die Frage nach einer Niederlassung in Polen wird natürlich von den dortigen steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Gegebenheiten beeinflusst. Vor der konkreten Umsetzung müssen also diese Faktoren festgestellt, geprüft und gegeneinander abgewogen werden. B. Polen, Mitglied der EU Polen ist seit dem 01. Mai 2004 Mitglied in der EU. Das gesamt EU-Recht, z.B. die Niederlassungsfreiheit und die Dienst- und Warenverkehrsfreiheit, gelten nunmehr auch in Polen. Allerdings sind für gewisse Bereiche noch Übergangsfristen bzw. zeitliche Beschränkungen vorgesehen (z.B. Erwerb von Grundstücken und Immobilien). Darüber hinaus hat Polen in den letzten Jahren seine Gesetze dem EU-Recht angepasst bzw. modernisiert. Die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist in Polen frei und für alle Unternehmer zugängig.

Sebastian Korts, M.I.Tax, MBA

DE, Köln

Geschäftsführender Gesellschafter

Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Publikationen: 67

Veranstaltungen: 36

Aufrufe seit 08/2005: 3529
Aufrufe letzte 30 Tage: 2