Erweiterung des Arbeitnehmerbegriffs durch § 5 BetrVG n.F.
Erweiterung des Arbeitnehmerbegriffs durch § 5 BetrVG n.F.

Erweiterung des Arbeitnehmerbegriffs durch § 5 BetrVG n.F.

Lösungsvorschläge für Folgefragen der Neuregelung

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Verlag Dr. Otto Schmidt

Autor: Dr. Norbert Windeln, LL.M.

Herausgeber / Co-Autor: Eric Keßler

Erscheinungsdatum: 2010

Quelle: Arbeitsrechtsberater 12/2010

Seitenangabe: 373-376


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Gemäß dem mit Wirkung zum 4.8.2009 neu in das Betriebsverfassungsgesetz eingefügten § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG gelten nunmehr auch Beamte, Soldaten und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, als deren Arbeitnehmer. § 5 Abs. 3 BetrVG wurde zudem dahingehend erweitert, dass bzgl. des Auschlusses von leitenden Angestellten aus dem Anwendungsbereich des BetrVG "für die in Abs. 1 Satz 3 genannten Beamten und Soldaten ... die Sätze 1 und 2 entsprechend" gelten. Die Gesetzesänderung ist handwerklich missglückt und wirft zahlreiche Fragen auf. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der Änderung, stellt die Problembereiche dar und gibt hierzu Lösungsvorschläge.

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