Familienunternehmen profitieren von Private Equity
Familienunternehmen profitieren von Private Equity

Familienunternehmen profitieren von Private Equity

Pressemitteilung, Deutsch, 2 Seiten, Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Autor: Dr. Matthias Gündel

Erscheinungsdatum: 11.04.2008


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Göttingen, 11. April 2008 – Immer mehr Familienunternehmen profitieren von der Finanzierung durch privates Beteiligungskapital. Dennoch ist das Potenzial dieser Art der Kapitalbeschaffung bei weitem nicht ausgeschöpft – zu oft überwiegen Bedenken gegenüber der Branche.

 

Wenn Familienunternehmen erhöhten Kapitalbedarf verzeichnen, führt der erste Weg immer noch zur Hausbank. Doch dieser Weg belastet die Bilanz in erheblichem Maße und kann hohe Zinskosten nach sich ziehen. Nicht nur deshalb setzen immer mehr Unternehmer auch auf andere Finanzierungslösungen, durch die sich Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel beschaffen lassen.

 

Minderheitsbeteiligung durch Private-Equity-Investor ist nur eine Möglichkeit

Eine der sich bietenden Möglichkeiten ist die Minderheitsbeteiligung durch einen Private-Equity-Investor. Sie führt den Unternehmen echtes Eigenkapital zu. Entgegen häufig angeführter Vorbehalte zeigen sich die Beteiligungsmanager einer aktuellen Studie der Technischen Universität München zufolge sehr zurückhaltend, wenn es um die Einflussnahme auf Management-Entscheidungen geht. Der überragend große Teil der Familienunternehmer, die Erfahrungen mit Private-Equity-Firmen gemacht haben, äußert sich positiv über das Verhalten der neuen Anteilseigner.

 

Unternehmer profitieren auch vom Know-how der Geldgeber

So gaben die befragten Familienunternehmer an, nicht nur durch die Finanzierungswirkung profitiert zu haben, sondern vor allem dadurch, dass sie den familienfremden Teilhabern gegenüber Rechenschaft über den Unternehmenserfolg ablegen mussten. Dies habe sich auch positiv auf die Entscheidungsprozesse in der Geschäftsleitung ausgewirkt. Zugleich wurden nahezu keine negativen Wirkungen durch zu starke Einflussnahme auf das operative Geschäft bemängelt. Die Profitabilitätsentwicklung der Unternehmen innerhalb des Beteiligungszeitraums wurde überwiegend als gut oder sehr gut eingestuft.

 

Die Minderheitsbeteiligung bildet jedoch insbesondere bei familiengeführten Unternehmen die Ausnahme. Die meisten Eignerfamilien haben kein Interesse daran, den Gesellschafterkreis um familienfremde Investoren zu erweitern. Sie fürchten, nicht länger Herr im eigenen Haus zu sein und die Unternehmenskultur unter dem Einfluss fremder Teilhaber nicht bewahren zu können.

 

Mezzanine als Finanzierungslösung - Beispiel Genussrechte

Eine Veränderung der Anteilseignerstruktur ist jedoch auch nicht erforderlich, wie Matthias Gündel, Finanzierungsexperte von der Kanzlei Gündel & Katzorke aus Göttingen weiß: „Erfahrungsgemäß entsprechen mezzanine Finanzierungen, etwa die Begebung von Genussrechten, meistens eher den Bedürfnissen von mittelständischen Familienunternehmen. Auch auf diesem Wege lässt sich dem Unternehmen Kapital zuführen, das als Eigenkapital bilanziert werden kann.“ Für diese Art der Finanzierung ist keine Veränderung des Gesellschafterkreises erforderlich, sodass dem Genussrechtsinhaber keinerlei Mitsprache und Leitungsbefugnisse eingeräumt werden müssen.

 

Genussrechte ermöglichen maßgeschneiderte Finanzierung

Die Investoren erhalten für die Bereitstellung des Kapitals Dividenden, die sich am Gewinn der Gesellschaft orientieren, ähnlich einer Aktie. Dennoch sind Genussrechte weniger stark reglementiert. Gündel erklärt: „Dem Emittenten von Genussrechten bietet sich eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten, die es uns ermöglichen, die Bedingungen an die Bedürfnisse jedes einzelnen Unternehmens anzupassen und jedem unserer Mandanten eine für ihn ‚maßgeschneiderte‘ Lösung zu bieten.“ So kann etwa der Ausschüttungsmodus, die steuerliche und bilanzielle Konzeption oder die Handelbarkeit der begebenen Rechte nach den Wünschen des jeweiligen Unternehmers gestaltet, oder zwischen ihm und dem Investor verhandelt werden.

Dr. Matthias Gündel

DE, Göttingen

Geschäftsführer, Rechtsanwalt

Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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