Freigabe von Materialien, Gebäuden und Flächen gemäß § 29 StrlSchV
Freigabe von Materialien, Gebäuden und Flächen gemäß § 29 StrlSchV

Freigabe von Materialien, Gebäuden und Flächen gemäß § 29 StrlSchV

Seminar


Veranstaltungsseite:

Sprache: Deutsch

Kontakt

Veranstalter

Umweltinstitut Offenbach Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Umweltinstitut Offenbach
Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Telefon: +49-69-810679

Telefax: +49-69-823493

umweltinstitut.de

Preis: 395,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

Kontaktanfrage

Eintägiges Fachkundeseminar für Anwender offener radioaktiver Stoffe

Hintergrund:
Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 6. Juni 2011, sämtliche Kernkraftwerke bis 2022 außer Betrieb zu nehmen, stellt sich die Frage des Rückbaus der Altanlagen.
Bereits jetzt verfügen deutsche Unternehmen über das weltweit höchste Know-How für diese Fragestellung. Für den anstehenden Rückbau sind die Spezialisten knapp und die Zahl der fachkundigen Firmen überschaubar. Der Bedarf an fach- und sachkundigen Personen, die in den Altanlagen den eigentlichen Rückbau bewerkstelligen sollen, wird in den nächsten Jahren steigen. Dies ist absehbar, da für die acht Anlagen, die nach Fukushima zeitgleich abgeschaltet wurden, inzwischen der Abbau beantragt ist. Weltweit listet die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) derzeit 129 Anlagen deren Rückbau ansteht.
Der Rückbau ist in vielen Teilen eine logistische Großaufgabe. Einer der wichtigsten Aspekte hierbei ist die Abtrennung von nicht radioaktiven Stoffen, die den weit überwiegenden Teil der Rückbaumassen ausmachen. Hierzu dient die Freigabe nach § 29 StrlSchV. Der Gesetzgeber hat strenge Regeln für den Nachweis aufgestellt, damit ein Stoff als nicht radioaktiv zu betrachten ist. Das Seminar vermittelt die wichtigsten Kenntnisse, um im Spannungsfeld zwischen Betreiber, Behörde, Gutachter, Entsorger und Öffentlichkeit bestehen zu können.

Inhalte:


  • Einführung




    • Begrüßung, Freigabe, Bedeutung, Beispiele




  • Gesetzliche Grundlagen




    • AtG, StrlSchV, Freigaberegelungen DE, EU, IAEA

    • Abgrenzung, Herausgabe, Freigrenze, Freigabearten

    • Nebenbedingungen: Mittelungsmasse, Mittelungsfläche, Summenformel, Durchführungshilfen




  • Praktischer Ablauf




    • Antrag & Antragsunterlagen, Freigabekonzept, Betriebsanweisung, Freigabeablaufpläne

    • Orientierende Untersuchung

    • Entscheidungsmessung

    • Häufige Schwierigkeiten




  • Berechnungen & Übungen




    • Mehrere Nuklide, Nuklidvektoren

    • Auswertung, Angabe von Messergebnissen






Zielgruppe


  • Alle Personen, die an der Freigabe von radioaktiven Stoffen beteiligt sind, insbesondere beim Rückbau atomrechtlicher Anlagen

  • Andere Anwender offener radioaktiver Stoffe, denen in vielen Fällen die Freigabe eine kostengünstige Alternative zur teuren Entsorgung über die Landessammelstelle bieten kann

  • Dienstleister, Entsorger und Behörden, die mit freigegebene Abfällen konfrontiert werden

  • Ingenieurbüros, die in diesem Bereich als Dienstleister auftreten wollen und Mitarbeiter der zuständigen Überwachungsbehörde

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
17.09.2018
Offenbach
Kontaktanfrage
16.09.2016
Offenbach
Kontaktanfrage
18.03.2016
Offenbach
Kontaktanfrage
12.10.2015
Offenbach
Kontaktanfrage
16.03.2015
Offenbach
Kontaktanfrage