Haftung des Internetanschlussinhabers für illeagels Filesharing eines volljährigen Familienmitglieds
Haftung des Internetanschlussinhabers für illeagels Filesharing eines volljährigen Familienmitglieds

Haftung des Internetanschlussinhabers für illeagels Filesharing eines volljährigen Familienmitglieds

Beitrag, Deutsch, KLERX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Autor: Dr. Oliver Klerx, LL.M.

Herausgeber / Co-Autor: Martin Schöbel

Erscheinungsdatum: 2014


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Mit Urteil vom 08.01.14, veröffentlicht im Volltext am 03.06.2014, entschied der BGH, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für Verhalten eines volljährigen Familienmitglieds haftet, wenn dieser den ihm zur Verfügung gestellten Internetzugang für rechtswidrige Handlungen – hier illegales Filesharing - missbraucht, sofern dem Inhaber für ein solches Verhalten keine Anhaltspunkte vorliegen.

Lesen Sie mehr unter: http://www.klerx-legal.com/recht_blog_0100.html

Dr. Oliver Klerx, LL.M.

DE, München

KLERX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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