Handy und Co. am Steuer – Neue Bußgelder bis zu 200 Euro
Handy und Co. am Steuer – Neue Bußgelder bis zu 200 Euro

Handy und Co. am Steuer – Neue Bußgelder bis zu 200 Euro

Beitrag, Deutsch, BERND Rechtsanwälte

Autor: Holger Bernd

Herausgeber / Co-Autor: Bernd Rechtsanwalts GmbH

Erscheinungsdatum: 2018


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Seit 19.10.2017 gelten die neuen Bestimmungen zur Benutzung elektronischer Geräte während der Fahrt (§ 23 StVO): Hier eine Übersicht darüber, was erlaubt ist und was nicht und die entsprechenden neuen, höheren Bußgelder.
Handy, Navi, Tablets, Videobrille, Audiorekorder – Am Steuer alles verboten?
Die Benutzung des Handys oder anderer Geräte am Steuer ist nicht grundsätzlich verboten, das was beachtet werden muss ist dabei Folgendes: Wer beim Fahren telefonieren möchte, darf das Gerät dabei nicht in die Hand nehmen, denn das ist verboten. Dasselbe gilt für die Benutzung eines Navis oder anderer elektronischer Geräte: Das Aufnehmen des Gerätes ist verboten und führt zu Bußgeldern. In der Straßenverkehrsordnung heißt es:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Informationen oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt wird … Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefonie oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher; Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.“ (§ 23 Abs. 1a S.1 StVO)
Wichtig ist außerdem, dass der Blick für die Nutzung des Gerätes nur ganz kurz vom Straßenverkehr abgewendet werden darf und dies den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst ist.
Handy und Co. am Steuer wird teuer – Hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg
Laut Bußgeldkatalog gilt für die Benutzung elektronischer Geräte am Steuer ab sofort Folgendes:

  1. Der Kraftfahrzeugführer zahlt 100 und erhält 1 Punkt im Fahreignungsregister
  2. Bei Gefährdung durch die Handynutzung sind 150 Euro zu zahlen und man erhält 2 Punkt
  3. Bei Sachbeschädigung sind 200 Euro zu zahlen und man erhält ebenfalls 2 Punkte

 
Handy im Straßenverkehr – auch beim Radfahren verboten!
Auch für Radfahrer gelten verschärfte Regelungen in Bezug auf die Nutzung eines elektronischen Gerätes während der Fahrt: Wer als Radfahrer ein Handy während der Fahrt benutzt, muss 55 Euro Bußgeld zahlen; wer im Straßenverkehr zu laute Musik hört, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Als Benutzung wird dabei nicht nur das Telefonieren angesehen, sondern auch das Lesen von Nachrichten und die Kommunikation über Soziale Medien. Telefoniert werden darf, wie beim PKW, via Kopfhörer und Freisprechanlage, Anrufe dürfen dabei aber nicht mit der Hand am Handy, sondern nur über das Kabel des Kopfhörers angenommen werden.
Fazit: Augen auf im Straßenverkehr - und Hände bitte ans Steuer
Dass elektronische Geräte beim Fahren nicht in die Hand genommen werden dürfen, ist nachvollziehbar – neu sind die höheren Bußgelder. Letztendlich bleibt hierbei dann nur noch die Frage offen, wann rauchen, essen und Kaffee trinken am Steuer verboten wird - denn dafür muss man zwangsläufig eine Hand vom Steuer nehmen.
 

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