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Autor: Dr. Thomas Elser
Erscheinungsdatum: 22.03.2017
Quelle: altii Fondsportal
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Institutionelle Investoren, aber auch vermögende Privatanleger, sind häufig mit der Situation konfrontiert, dass eine bestimmte Anlage aus rechtlichen und/oder steuerlichen Gründen nicht direkt erworben werden kann. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Alternativen Investments (Infrastruktur, Private Equity, Erneuerbare Energien, Private Equity, Real Estate, Private Debt, Hedge Funds etc.), der für viele Investoren im aktuellen Nullzinsumfeld unausweichlich ist, um die von den eigenen Anlegern oder Versicherten geforderte Mindestverzinsung zu erwirtschaften. Derartige Zielinvestments sind typischerweise in Form von ausländischen Gesellschaften oder Fonds aufgelegt. Die Direktanlage durch die Anleger scheidet vielfach aus (aufsichts-)rechtlichen Gründen aus. Häufig ist die Direktanlage aber auch mit signifikanten steuerlichen Nachteilen verbunden, z.B.
Indirekte Anlagen über Wertpapiere, die die Wertentwicklung der Zielinvestments widerspiegeln, bieten sich häufig als alternative Investmentmöglichkeit an, um o.g. Nachteile zu vermeiden. Im Rahmen einer derartigen Verbriefung werden entweder bereits gehaltene Zielinvestments oder auch neu zu erwerbende Investments auf eine sog. Verbriefungsgesellschaft übertragen, die an die Anleger Wertpapiere emittiert, welche die Performance aus den Zielinvestments an die Anleger weiterleiten. Am Markt haben sich insbesondere Luxemburger Verbriefungsvehikel etabliert. Auf dem WM Seminar Investmentalternative: Verbriefungen – Verbriefungslösungen für Alternative Investments am 24. März 2017 in Frankfurt am Main geben Experten mit langjähriger Praxiserfahrung einen tiefen Einblick in die Einsatzmöglichkeiten und Funktionsweise von Verbriefungsvehikeln.
Dr. Thomas Elser ist Steuerberater und Partner bei der auf Transaktionen, Investments und Tax Compliance spezialisierten Kanzlei TAXGATE Partners in Stuttgart und Frankfurt. Auf TAXGATE finden Sie weitere Blogs sowie Veranstaltungen zum Thema Steuerrecht.
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