Seminar
Referenten: Rico Knauer, Roland Nette
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Sprache: Deutsch
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Veranstalter
KNAUER & Partner
Existenzgründungs- und Unternehmensberatung
Telefon: +49-351-4276060
Telefax: +49-0351-42760629
Preis: k. A.
Kostenfreie Informationsveranstaltung
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Wie wirken sich die Kürzungen konkret aus?
Nach welchen Regeln erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes die Auswahl der geförderten Gründer?
Was muss ich tun, um noch unter die alte Regelung zu fallen?
Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie bei einem unserer kostenlosen Informationsveranstaltungen vor Ort oder in einem individuell vereinbarten Einzelgespräch.
Ab Montag, den 5. September, wird im Bundestag wieder über die geplanten Kürzungen im Gründungszuschuss beraten. An diesem Tag werden im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales Verbände und Experten zu dem Gesetzgebungspaket angehört, in dessen Rahmen große Einsparungen am Gründungszuschuss geplant sind. In der 38. Kalenderwoche, voraussichtlich am Donnerstag, 25. September, soll dann der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die Kürzungspläne entscheiden. Einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt diese Änderung in Kraft. Zurzeit wird damit am 31.10.2011 gerechnet.
Aus welchem Grund sind Sie als Gründungswilliger davon betroffen?
Mit der Neuregelung wird der Gründungszuschuss zu einer Ermessensleistung, wobei zu befürchten ist, dass die Fördergelder bereits bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung bis zum Jahresende 2011 erschöpft sind.
Aus diesem Grund sollte die oberste Prämisse für alle Gründungswilligen das Einholen fundierter Informationen sein.
Dafür bieten wir eine Informationsveranstaltung erstmalig zum 08.09.2011 um 18:00 Uhr in unseren Räumlichkeiten an. Bitte informieren Sie sich über unsere Homepage oder per Telefon über die Anmeldung zu dem Seminar.
Fachthemen
Publikationen: 1
Veranstaltungen: 1
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DE, Dresden
Junior Consultant
KNAUER & Partner Existenzgründungs- und Unternehmensberatung
Veranstaltungen: 1
Aufrufe seit 08/2011: 225
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Zeitpunkt | Veranstaltungsort | Beschreibung | Kontaktperson | |
---|---|---|---|---|
14.09.2011 | Dresden |
Kostenfreie Informationsveranstaltung „Kürzungen beim Gründungszuschuss - Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen“ Wann tritt das Gesetz in Kraft? Wie wirken sich die Kürzungen konkret aus? Nach welchen Regeln erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes die Auswahl der geförderten Gründer? Was muss ich tun, um noch unter die alte Regelung zu fallen? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie bei einem unserer kostenlosen Informationsveranstaltungen vor Ort oder in einem individuell vereinbarten Einzelgespräch. Ab Montag, den 5. September, wird im Bundestag wieder über die geplanten Kürzungen im Gründungszuschuss beraten. An diesem Tag werden im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales Verbände und Experten zu dem Gesetzgebungspaket angehört, in dessen Rahmen große Einsparungen am Gründungszuschuss geplant sind. In der 38. Kalenderwoche, voraussichtlich am Donnerstag, 25. September, soll dann der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die Kürzungspläne entscheiden. Einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt diese Änderung in Kraft. Zurzeit wird damit am 31.10.2011 gerechnet. Aus welchem Grund sind Sie als Gründungswilliger davon betroffen? Mit der Neuregelung wird der Gründungszuschuss zu einer Ermessensleistung, wobei zu befürchten ist, dass die Fördergelder bereits bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung bis zum Jahresende 2011 erschöpft sind. Aus diesem Grund sollte die oberste Prämisse für alle Gründungswilligen das Einholen fundierter Informationen sein. Dafür bieten wir eine Informationsveranstaltung zum 14.09.2011 um 10:00 Uhr in unseren Räumlichkeiten an. Bitte informieren Sie sich über unsere Homepage oder per Telefon über die Anmeldung zu dem Seminar. | Roland Nette, Cornelia Heinz | Kontaktanfrage |
09.09.2011 | Dresden |
Kostenfreie Informationsveranstaltung „Kürzungen beim Gründungszuschuss - Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen“ Wann tritt das Gesetz in Kraft? Wie wirken sich die Kürzungen konkret aus? Nach welchen Regeln erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes die Auswahl der geförderten Gründer? Was muss ich tun, um noch unter die alte Regelung zu fallen? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie bei einem unserer kostenlosen Informationsveranstaltungen vor Ort oder in einem individuell vereinbarten Einzelgespräch. Ab Montag, den 5. September, wird im Bundestag wieder über die geplanten Kürzungen im Gründungszuschuss beraten. An diesem Tag werden im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales Verbände und Experten zu dem Gesetzgebungspaket angehört, in dessen Rahmen große Einsparungen am Gründungszuschuss geplant sind. In der 38. Kalenderwoche, voraussichtlich am Donnerstag, 25. September, soll dann der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die Kürzungspläne entscheiden. Einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt diese Änderung in Kraft. Zurzeit wird damit am 31.10.2011 gerechnet. Aus welchem Grund sind Sie als Gründungswilliger davon betroffen? Mit der Neuregelung wird der Gründungszuschuss zu einer Ermessensleistung, wobei zu befürchten ist, dass die Fördergelder bereits bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung bis zum Jahresende 2011 erschöpft sind. Aus diesem Grund sollte die oberste Prämisse für alle Gründungswilligen das Einholen fundierter Informationen sein. Dafür bieten wir eine Informationsveranstaltung erstmalig zum 08.09.2011 um 18:00 Uhr in unseren Räumlichkeiten an. Bitte informieren Sie sich über unsere Homepage oder per Telefon über die Anmeldung zu dem Seminar. | Roland Nette, Cornelia Heinz | Kontaktanfrage |