Luxemburger FCP aus deutscher Sicht
Luxemburger FCP aus deutscher Sicht

Luxemburger FCP aus deutscher Sicht

Steuerpflicht und EU-Konformität der Investmentbesteuerung

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten

Autor: Dr. Thomas Elser

Erscheinungsdatum: 25.09.2017

Quelle: FondsTrends


Aufrufe gesamt: 786, letzte 30 Tage: 4

Kontakt

Verlag

keine Angaben

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

 

  • Nach dem Urteil des FG Münster ist der geschlossene FCP als steuerlich intransparentes, mit seinen deutschen Einkünften körperschaftsteuerpflichtiges Steuersubjekt zu qualifizieren. Er hat von den Anlegern unabhängige, eigenständige steuerliche Pflichten zu erfüllen und z. B. deutsche Immobilieneinkünfte zu deklarieren und zu versteuern.
  • Der geschlossene FCP ist – anders als deutsche Investmentfonds – in Deutschland nicht steuerbefreit. Diese Ungleichbehandlung verstößt nach Auffassung des FG Münster auch nicht gegen EU-Recht.
  • Die Rechtsprechung betrifft nur geschlossene FCP, die vor Einführung des AIFM-Steueranpassungsgesetzes (zum 24.12.2013) aufgelegt wurden. Danach aufgelegte Fonds werden gesetzgeberisch ohnehin als (steuerlich intransparente) Steuersubjekte qualifiziert.
  • Für offene FCPs mit Rückgaberecht für die Anleger lässt sich aus der Rechtsprechung ableiten, dass derartige Fonds steuerlich transparent sind und demzufolge nicht selbst mit deutschen Einkünften steuerpflichtig sind. In diesen Fällen ist auf die Anleger durchzuschauen. Entsprechende Steuerbescheide sollten offen gehalten werden.
  • Ab 2018 hat diese Rechtsprechung keine Bedeutung mehr, da auf der Grundlage des Investmentsteuerreformgesetzes alle Fonds als mit ihren Inlandseinkünften steuerpflichtige Körperschaftsteuersubjekte behandelt werden.

Dr. Thomas Elser

DE, Frankfurt (Main)

Berater

Publikationen: 48

Veranstaltungen: 16

Aufrufe seit 02/2006: 3824
Aufrufe letzte 30 Tage: 13