Ulrich Ernst stellt das deutsche Sicherungseigentum dem polnischen Sicherungseigentum und Registerpfand in materiellem Recht, Zwangsvollstreckung und Insolvenz gegenüber. Er untersucht das im deutsch-polnischen Verhältnis geltende Kollisionsrecht und analysiert hierzu konkrete Fallkonstellationen.Im Vergleich zeigt sich, dass die polnische Praxis der Sicherungsübereignung der deutschen ähnelt. Im deutsch-polnischen Rechtsverkehr bewirkt der Ortswechsel des Gegenstandes der Sicherheit nicht ihren Verlust; jedoch gefährden neue Formerfordernisse im polnischen Insolvenzrecht deutsches Sicherungseigentum. Eine Lösung scheint nur durch Sachrechtsvereinheitlichung möglich; bei der Konzipierung eines europäischen Registerpfandes verdienen die polnischen Lösungen aus deutscher Sicht wegen der ÿhnlichkeit der Rechtsordnungen besondere Beachtung.