Ombudsmann schlichtet Streit mit der privaten Krankenversicherung:
Ombudsmann schlichtet Streit mit der privaten Krankenversicherung:

Ombudsmann schlichtet Streit mit der privaten Krankenversicherung:

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Krankenkassen-Zentrale

Herausgeber / Co-Autor: Antonia Wolschon

Erscheinungsdatum: 2013


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Krankenkassen-Zentrale

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Preis: kostenlos

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Gibt es Ärger mit der privaten Krankenversicherung, können sich Kunden an den Ombudsmann wenden. Der Streitschlichter versucht zu vermitteln, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Die Ombudsleute sind zwar beim PKV-Verband angesiedelt, arbeiten aber unabhängig. Verbraucher können sich außerdem an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden. 
 
Einigung ohne Gerichtsverfahren möglich 
 
Wenn die Versicherung nicht zahlen will oder Beschwerden erfolglos bleiben, muss nicht immer der Gang zum Richter folgen. Auch außergerichtliche Schlichtungsverfahren können zu einer Einigung führen und sind dabei deutlich kostengünstiger für alle Beteiligten. Das Verfahren ist für Versicherte kostenlos. Lässt sich der Betroffene dagegen durch einen Rechtsanwalt vertreten, muss er diesen jedoch selbst zahlen. Geschlichtet werden ausschließlich Fälle, die die private Krankenversicherung und Pflegeversicherung betreffen. 
 
Die Beschwerde richtig formulieren 
 
Für die Beschwerde sollten sich Betroffene einige Minuten Zeit nehmen. Der PKV-Ombudsmann setzt voraus, dass Versicherte einen Beschwerdebogen ausfüllen, in dem das Problem kurz und präzise geschildert wird. Des weiteren sollten alle Unterlagen eingereicht werden, die zur Klärung des Verfahrens dienlich sind. Dazu gehört in jedem Fall eine Kopie des entsprechenden Schriftverkehrs zwischen den Streitparteien. Die Schlichtungsstelle holt zudem häufig auch weitere Informationen bei der Versicherung ein. 
 
Das Urteil abwarten 
 
Wurde die Beschwerde bearbeitet, fällt der Schlichter ein Urteil. Dies dauert in der Regel drei Monate und bei Härtefällen mindestens sechs Wochen. Die Bafin überprüft dagegen lediglich, ob der Versicherer gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hat. Weder Bafin noch der PKV-Ombudsmann können Entscheidungen treffen, die für die Streitparteien juristisch bindend sind. Häufig folgen die Unternehmen jedoch der Empfehlung. 
 
Fazit: Der PKV-Ombudsmann ist eine sinnvolle erste Anlaufstelle bei Auseinandersetzungen mit der privaten Krankenversicherung. Betroffene sollten abwägen, ob sie zusätzlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen möchten. Dies ist besonders bei hohen Summen empfehlenswert.   Wer mit dem Urteil des Schlichters nicht einverstanden ist, kann immer noch klagen. Die Verjährungsfrist verlängert sich in der Regel um die Zeit der Schlichtung.
 

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