Beitrag, Deutsch
Erscheinungsjahr: 2011
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Das AG Ingolstadt (10 C 2700/08) hat schon vor längerer Zeit zutreffend festgestellt, dass Disco-Betreiber nicht ohne ausdrückliche Einwilligung Fotos ihrer Besucher anfertigen und zu Werbezwecken nutzen dürfen. Der Beitrag analysiert die rechtliche Lage umfassend und verständlich