(Freiburg, 20. Januar 2011) – Kaum ein Unternehmen kommt heute noch ohne eine ausgereifte EDV-Unterstützung aus. Häufig bewegen sich die Verantwortlichen von IT-Projekten dabei auf unsicherem Terrain, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht klar sind. Das neue Seminar „Praxiswissen IT-Recht“ der Haufe Akademie zeigt auch Nichtjuristen, wie unnötige Komplikationen, Kosten und Haftungsrisiken vermieden werden können.
Im Fokus stehen dabei zunächst die Grundlagen des IT-Vertragsrechts und damit die verschiedenen Arten von Softwareverträgen. Die teilnehmenden Projektleiter, Führungskräfte und IT-Verantwortlichen erfahren, wie Software- und IT-Projekte vertraglich abgesichert werden und was die Vor- und Nachteile spezieller Vertragstypen und Softwareüberlassungsformen sind. Ein weiterer Schwerpunkt befasst sich mit dem Datenschutzrecht und der Datensicherheit – unverzichtbares Wissen auch in Hinblick auf Datentransfer in Drittländer und im Umgang mit Datenschutzbehörden sowie zu Sicherheitskonzepten.
Daneben werden auch Aspekte des IT-bezogenen Arbeitsrechts wie die Nutzung von E-Mail und Internet sowie die Prüfungs- und Überwachungsmöglichkeiten des Arbeitgebers beleuchtet. Die Teilnehmer erfahren, was bei der elektronischen Vergabe von Aufträgen und bei IT-Outsourcing zu beachten ist und: Sie lernen die rechtssichere Gestaltung von Online-Marketing, Erwerb und Nutzung von Domains sowie E-Commerce kennen und erfahren, worauf es bei Provider-Haftung ankommt.
Die Referenten, Dr. Florian Wäßle beziehungsweise Dr. Stephan Schwilden, sind beide erfahrene Juristen, die neben ihrem Fachwissen auch ihre Erfahrung hinsichtlich der häufigsten Stolperfallen und der besten Gestaltungsmöglichkeiten an die Teilnehmer weitergeben.
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