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Rechte und Pflichten von Mietern in Deutschland

Eine Wohnung oder ein Haus anzumieten, kann für viele Menschen sehr anstrengend sein. Denn es gibt unzählige Rechte und Pflichten von Mietern, die man im besten Fall zuvor alle kennen sollte. Sonst kann sich die Suche nach einer neuen Wohnung sogar noch schwieriger gestalten und mehr Zeit kosten, als eigentlich notwendig wäre. Doch wer sich frühzeitig informiert, kann auf der anderen Seite viele Fallstricke umgehen. Deutschland bietet Mietern zwar einen vergleichsweise hohen Schutz, aber Themen wie Kaution, Reparaturen und Kündigungen sorgen nach wie vor oft für Streit.

Als Erstes gilt es jedoch immer, zunächst einmal die passende Wohnung in Deutschland zu finden. Das Internet ist dabei meistens die beste Anlaufstelle und überzeugt mit einem umfassenden Angebot. So gibt es beispielsweise auf Immobilienportalen wie rentola.de zahlreiche attraktive Wohnungen im ganzen Land. Zur anschließenden Besichtigung sollte man sich dann über die Rechte und Pflichten informieren.

Curtis Adams, Canva.com 

Der Mietvertrag kann sogar formlos sein

Auch wenn die meisten Mietverträge in schriftlicher Form auf vorgegebenen Vordrucken abgeschlossen werden, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben dazu. Selbst ein mündlicher Vertrag kann gültig sein, sofern er alle Rahmenbedingungen erfüllt. Im Normalfall setzen Mieter und Vermieter jedoch einen schriftlichen Vertrag auf, der Informationen zu Personen und dem Mietobjekt ausführlich beschreibt. Die Hausordnung ist ebenfalls oft als Anhang dabei, damit es auch keine Missverständnisse zu den sonstigen Hausregeln gibt.

Selbstauskunft ist optional, schafft aber Vertrauen

Ein Vermieter fragt oft nach einer Selbstauskunft, um den Mieter und seine Finanzlage besser einschätzen zu können. Besonders in heiß begehrten Städten gehört diese praktisch immer bei einer Wohnungsbesichtigung mit dazu. Weigert sich ein potenzieller Mieter zum Ausfüllen der Selbstauskunft, sinken seine Chancen praktisch auf null. Selbst wenn es sich um eine optionale Auskunft handelt: Wer sie ausfüllt, darf nicht wissentlich falsche Angaben machen. Falschangaben können nämlich ein späterer Kündigungsgrund sein.

Curtis Adams, Canva.com 

Die Kaution beträgt fast immer drei Kaltmieten

Es ranken sich seit jeher viele Mythen um die Kaution, obwohl diese relativ strikt vom Gesetz reguliert wird. Ein Vermieter darf maximal drei Kaltmieten Kaution verlangen und der Mieter muss nicht mehr hinterlegen, selbst wenn im Vertrag etwas anderes vereinbart und unterschrieben wurde. Ebenso muss der Mieter diese nicht auf einmal zahlen, sondern kann sie auf die ersten drei Monate aufteilen. Damit will der Gesetzgeber den Mieter vor einer hohen finanziellen Belastung im ersten Mietmonat schützen. Nach dem Auszug ist die Kaution abzüglich der Aufwände für Schäden auszuzahlen, selbst Zinsen stehen dem Mieter zu.

Pünktliche Zahlung von Miete und Nebenkosten

Der Mieter muss nach seinem Einzug die Miete samt Nebenkosten pünktlich an den Vermieter zahlen. Pünktlich bedeutet nach deutschem Recht innerhalb der ersten drei Werktage eines neuen Monats. Bis dahin muss der Betrag auf das Konto des Vermieters eingegangen sein. Zahlt der Mieter zwei Monate lang überhaupt nicht, kann es sogar zur fristlosen Kündigung kommen. Bei den Nebenkosten ist zunächst die vereinbarte Abschlagshöhe zu zahlen. Nach einer vollen Abrechnungsperiode kann die Höhe bei Bedarf angepasst werden.

Beachtung der Hausordnung ist wichtig

Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben in größeren Mietshäusern und gilt in der Regel als vertraglicher Bestandteil zum Mietvertrag. Sie regelt beispielsweise Ruhezeiten, Reinigungen der Gemeinschaftsflächen oder das Abstellen von Gegenständen im Flur. Weitere Aspekte wie das Halten von Kleintieren sind in der Regel zwar erlaubt, können aber in der Hausordnung spezifiziert werden. Hunde und Katzen fallen jedoch nicht darunter und deren Haltung wird vorzugsweise im Mietvertrag geregelt. Sollte der Mieter sich im Nachhinein ein Haustier wünschen, sollte das auf jeden Fall mit dem Vermieter besprochen werden.

Curtis Adams, Canva.com 

Obhutspflicht des Mieters

Zusätzlich zu den Bestimmungen in der Hausordnung muss sich der Mieter ordentlich um die Wohnung kümmern. Man spricht dabei von der sogenannten Obhutspflicht. Im Alltag bedeutet das, die Wohnung nicht absichtlich zu beschädigen und Mängel sofort dem Vermieter zu melden. Der Mieter ist natürlich auch zur regelmäßigen Reinigung und Lüftung verpflichtet, damit sich beispielsweise kein Schimmelpilz bilden kann. Ein Vermieter hat dabei das Recht, sich nach einer angemessenen Ankündigung den Zustand der Wohnung anzuschauen.

Reparaturen und Schönheitsreparaturen

Wenn ein Mangel besteht, dann muss der Vermieter diesen zeitig beheben. Die Kosten hat er dabei vollständig zu tragen, weil es sich um eine notwendige Reparatur handelt. Anders sieht das bei Schönheitsreparaturen aus, so beispielsweise das Streichen von Wänden und Decken beim Auszug. Oft werden diese kleineren Details im Mietvertrag festgehalten und regeln die Pflichten des Mieters. Am besten sollte man sich also zu diesem Punkt mit dem Vermieter vorab einigen, damit es beim späteren Auszug keine Missverständnisse gibt.

Kündigungsfrist und Wohnungsübergabe

Letzten Endes zieht der Mieter aber auch eines Tages wieder aus der Wohnung aus. Hierbei muss er jedoch die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten, oder er ist auf die Zustimmung des Vermieters angewiesen (Mietaufhebungsvertrag). Sind alle Rahmenbedingungen geklärt, kommt es am Ende zur Wohnungsübergabe. Dabei sollte immer ein Übergabeprotokoll zum Einsatz kommen, um etwaige Schäden transparent festhalten zu können. Sollte die Wohnung hingegen auch beim Auszug im guten Zustand sein, dann steht der vollen Rückgabe der Kaution samt Zinsen eigentlich nichts mehr im Weg.