Redezeit für Aktionäre kann vorab begrenzt werden
Redezeit für Aktionäre kann vorab begrenzt werden

Redezeit für Aktionäre kann vorab begrenzt werden

Urteile erleichtern die Anwendung neuer Gesetzesvorschriften

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH

Autor: Dr. Matthias Wiedenfels

Erscheinungsdatum: 31.01.2007

Seitenangabe: 21


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Auseinandersetzung mit der durch das UMAG möglich gewordenen Gesetzesänderung, die die Begrenzung des Rede- und Fragerechts von Aktionären in der Hauptversammlung ermöglicht

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