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Regelungen bei Sachbezügen und Geldvorteilen im Jahr 2022

Wenn Sie erfahren wollen, welchen zusätzlichen Spielraum Ihnen der Gesetzgeber 2022 gibt, Ihren Mitarbeitern mehr Netto vom Brutto zukommen zu lassen, dann sollten Sie den folgenden Artikel genau lesen.

Angehobene Freigrenze für Sachzuwendungen im Jahr 2022

Bislang war es immer so, dass kleinere Geldvorteile unter 44,00€ oder Sachbezüge steuerfrei waren. Das bedeutete, dass der Blumenstrauß zum runden Geburtstag oder zum Jubiläum nicht unter die steuerrechtlichen Bezüge fiel. Aktuell wurden die Freigrenzen angehoben: 

  • Steuerfreigrenze - monatlich darf ein Mitarbeiter mit rund 50,00 Euro beschenkt werden. Diese Grenze wurde um sechs Euro nach oben gesetzt. 
  • Besteuerung - innerhalb der Freigrenze müssen die Geschenke weder vom Unternehmen, dem Schenkenden, noch vom Mitarbeiter versteuert werden. 
  • Steuerpflichten - die Regelung bezieht sich sowohl auf die Lohnsteuer als auch auf die Sozialversicherungspflicht. 

Bei diesen Geschenken profitieren also beide Seiten von der Freigrenze. Das bedeutet das, dass ein Unternehmer je Mitarbeiter einen steuerfreien Betrag von 600,00 Euro für Standardsachbezüge zur Verfügung hat. Diese Steuerfreiheit betrifft jedoch reine Sachbezüge. Ein Massagegutschein ist somit erlaubt, den Gegenwert in Geld auszubezahlen hingegen nicht - dies wäre wieder steuerlich relevant. 

Geldwertzahlungen vs. Sachbezüge im Überblick 

Wie kann ein Unternehmen einem Mitarbeiter Wertschätzung zeigen? Um die guten Mitarbeiter zu binden und die Stimmung innerhalb des Betriebs auf einem guten Level zu halten, fragen sich viele Unternehmer, wie sie ihre Mitarbeiter wertschätzen sollen. Sicherlich spielt der Gedanke an eine Geldwertzahlung oder eine sonstige Einmalzahlung eine triftige Rolle. Doch: Lohnt sich diese wirklich. Um bei der oben genannten Freigrenze zu bleiben, zeigt sich: 

  • Geldwertzahlungen - von den 50 Euro bleiben dem Arbeitnehmer genau 22 Euro. Der Rest wird von den Sozialversicherungsanteilen beider Seiten und den Steuern aufgezehrt. Der geldwerte Vorteil ist zwar für den Mitarbeiter frei nutzbar, doch die Sozialabgaben und Steuern werden abgezogen. Diese Maßnahme gilt für jedes Mal, wenn dieser Beitrag ausgezahlt wird. 
  • Sachbezüge - 50,00 Euro von 50,00 Euro bleiben dem Mitarbeiter erhalten. Allerdings wirken sich Sachbezüge nicht direkt aufs Netto aus. Zudem handelt es sich um eine Sachanwendung, die dem Unternehmen selbst wiederum größere Umstände verschafft: Es muss schließlich einen Sachwert finden, der zum Mitarbeiter passt. 

Rund um die Sachwertregelung gibt es mehrere Möglichkeiten. So kann sie sich auf Essensgutscheine oder Geschenke beziehen, aber auch auf Gutscheine für die firmeneigenen Produkte. 

Die Freigrenze kann je Mitarbeiter einmal jährlich angehoben werden. Je Anlass/Mitarbeiter sind nun 60,00 Euro steuerfrei, sofern es sich um einen persönlichen Anlass handelt: Runder Geburtstag, Hochzeit, Geburt des Kindes. 

Bei Gutscheinen und Geschenkkarten genau hinschauen 

Gutscheine oder Geschenkkarten würden die meisten Menschen nicht als geldwerten Vorteil betrachten - sie können es aber sein. Daher müssen ab dem Jahr 2022 alle Unternehmer genau hinschauen. Sollte eine Geschenkkarte oder ein Gutschein folgende Kriterien aufweisen, so ist das Geschenk nicht länger steuerfrei:

-       Barauszahlungsmöglichkeit

-       IBAN

-       Überweisungsmöglichkeit gegeben, beispielsweise via PayPal

-       Münzen und Währungen, die der Beschenkte in die Landeswährung tauschen kann. 

Soll ein solches Geschenk weiterhin als Sachbezug gelten, ist es wichtig, dass sich die Geschenkkarte auf ein limitiertes Netz bezieht. So wäre ein Gutschein einer schwedischen Möbelhauskette erlaubt. Auch die Beschränkung auf Produktpaletten gilt weiterhin als Sachbezug. Alternativ funktionieren auch Gutscheine, die sozialen und steuerlichen Zwecken dienen. Ein Monatsgutschein für die Kantine oder den Mittagstisch in einem Restaurant sind demnach weiterhin ein Sachgeschenk. Ein Amazongutschein hingegen hat einen Geldcharakter, da er für nahezu jedes Produkt eingelöst werden kann und somit nicht das Kriterium einer begrenzten Produktpalette erfüllt.

Abbildung 1: Das ist bei Sachbezügen zu beachten. Quelle: www.source-werbeartikel.com/

 

Die Weihnachtsfeier: abweichende Regelung 

Viele Unternehmen lassen ihren Mitarbeitern auf der Weihnachtsfeier ein Geschenk zukommen. Allgemein gilt hier der Freibetrag von 110,00 Euro, der allerdings auf bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr aufgeteilt werden kann. Sollte das Unternehmen schon Mitarbeiter auf dem Sommerfest beschenkt haben, so ist von den 110,00 Euro steuerfrei weniger übrig. Zudem gilt: 

  • Aufteilung - das Unternehmen kann diesen Betrag nicht steuerfrei geltend machen, wenn die Geschenke zu vereinzelten Mitarbeitern überreicht werden. Der Betrag ist auf alle anwesenden Mitarbeiter gleichzeitig aufzuteilen. 
  • Begünstigte Besteuerung - sollte der Betrag überschritten werden oder gibt es mehr als zwei Anlässe, so wird der Geldwert steuerpflichtig. Dieser wird nun aber nur zu 25 Prozent pauschal versteuert und ist zugleich sozialversicherungsfrei. 
  • Inhalte - Verlosungsgewinne und Geschenke fallen vollständig unter diese Regelung, egal welchen Wert sie eigentlich besitzen. Praktisch gesehen könnte auch der verloste Porsche in die Pauschalversteuerung eingerechnet werden. 

Und was ist mit Mitarbeitergeschenken innerhalb der Belegschaft? Diese sind steuerlich tatsächlich irrelevant, da Mitarbeiter einer Abteilung privat für ein Geburtstagskind oder zur Hochzeit sammeln. Sicherlich findet die Übergabe auch auf dem Arbeitsplatz statt, doch agieren die einzelnen Mitarbeiter als Privatperson und handeln unabhängig von Anstellungsverhältnissen oder Gehaltsauszahlungen. Der große Präsentkorb auf dem Schreibtisch muss somit nicht versteuert werden – nicht vom Beschenkten, doch auch die Schenkenden können die Ausgabe allerhöchstens über die allgemeinen Werbungskosten geltend machen. 

Ein Bild, das Person, haltend, drinnen, Hand enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Abbildung 2: Wer seine Mitarbeiter mit Sachbezügen oder Geschenken binden möchte, sollte die steuerlichen Regelungen im Blick behalten. Bildquelle: @ Christian Dubovan / Unsplash.com

Fazit – auch bei Sachgeschenken aufpassen 

Über ein kleines Geschenk freut sich wohl jeder Mensch. Unternehmer müssen jedoch darauf achten, wie sie ihren Mitarbeitern die Geschenke zukommen lassen. Geldvorteile sind stets steuerlich interessant und vom eigentlichen Geschenk bleibt dem Beschenkten nur noch ein kleinerer Teil übrig. Zugleich muss der Arbeitgeber seinen Anteil an den zusätzlichen Sozialleistungen leisten. 

Anders sieht es bei Sachbezügen aus. Sie sind bis zu 600,00 Euro im Jahr/50,00 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie gewissen Regeln entsprechen. Eine Auszahlung von Gutscheinen darf nicht gegeben sein, ein im Möbelhaus oder im Elektronikmarkt einzulösender Gutschein natürlich schon.