Star Private Equity VI nimmt Klage gegen Anleger zurück
Star Private Equity VI nimmt Klage gegen Anleger zurück

Star Private Equity VI nimmt Klage gegen Anleger zurück

Anleger haben gute Chancen, aus der Beteiligung herauszukommen

Pressemitteilung, Deutsch, Eine Seite, Deutsches Anwaltportal

Autor: Kai Malte Lippke

Erscheinungsdatum: 2011


Aufrufe gesamt: 198, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

Deutsches Anwaltportal

Telefon: +49-681-5866-0

Telefax: +49-681-5866-239

Referenzeintrag

Weitere Informationen über:

Kai Malte Lippke:

Kontakt

Deutsches Anwaltportal:

Kontakt

Die Star Private Equity VI Beteiligungs GmbH & Co. KG, ein Fonds der Rising Star AG aus Bottighofen in der Schweiz, hatte meinen Mandanten beim Landgericht Leipzig auf Zahlung einer Einlage von 21.000 Euro verklagt. Mein Mandant hatte die Einlage nicht bezahlt, weil ihm die bereits 2008 gezeichnete Beteiligung zu riskant erschien. Es handelt sich um einen geschlossenen Fonds, der hauptsächlich Beteiligungen an Unternehmen in Asien und Australien erwerben will. Es handelt sich um Risikokapital. Daher können hohe Verluste nicht ausgeschlossen werden.

 

In meiner nur 3 Seiten langen Klageerwiderung legte ich dar, dass die von der Star Private Equity VI Beteiligungs GmbH & Co. KG verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, und widerrief die Beitrittserklärung des Mandanten. Nachdem sich das Landgericht Leipzig meiner Rechtsauffassung in der mündlichen Verhandlung eindeutig angeschlossen hatte, nahm die Star Private Equity VI Beteiligungs GmbH & Co. KG die Klage zurück, um ein negatives Präzedenzurteil zu vermeiden.

 

Da die Widerrufsfrist bei falschen Widerrufsbelehrungen nicht zu laufen beginnt, haben auch Anleger, die schon vor geraumer Zeit eine Beteiligung erworben haben, gute Chancen, ihre langfristigen Verträge sofort zu beenden.

Kai Malte Lippke

DE, Leipzig

Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei LIPPKE

Publikationen: 10

Aufrufe seit 09/2008: 135
Aufrufe letzte 30 Tage: 1