Stephanie Weh, Rechtsanwältin
Stephanie Weh, Rechtsanwältin

Stephanie Weh, Rechtsanwältin

DE, Frankfurt

Rechtsanwältin


Unternehmen: Anwaltskanzlei Weh


Stephanie Weh, Rechtsanwältin

Expertentyp: Beraterin, Sachverständige / Gutachterin

Muttersprache: Deutsch

Fremdsprachen: Englisch, Französisch

Aufrufe seit 08/2005: 1407 | letzte 30 Tage: 2

Kontakt

Wildunger Str. 2

60487 Frankfurt

Deutschland

Telefon: 069 77075431

Kontaktanfrage

Rechtsanwältin Stephanie Weh hat sich zielgerichtet auf die Bedürfnisse internationaler Mandantschaft im Bereich des Aufenthaltsrechts und angrenzender Rechtsgebiete spezialisiert. Sie berät und vertritt bundesweit mittelständische Unternehmen mit ausländischen Mitarbeitern ebenso wie in Deutschland lebende Expatriats, Einwanderungs- und Einbürgerungsinteressenten im Ausland, aber auch Flüchtlinge aus den Krisenregionen dieser Welt. Sie berät auf Deutsch, Englisch und Französisch.

Eigene internationale Erfahrung konnte sie nicht zuletzt durch ihre berufliche Tätigkeit in einer australischen Immigrationsberatung in Sydney und ihrer Tätigkeit bei einem großen Versicherungskonzern in Paris gewinnen.

Rechtsanwältin Stephanie Weh ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft "Ausländer- und Asylrecht" im DeutschenAnwaltVerein e.V. und aktives Mitglied im Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer e.V. (Träger des Integrationspreises der Stadt Frankfurt im Jahr 2005).

Rechtsanwältin Weh ist vertretungsberechtigt an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen.

Kompetenzen von Stephanie Weh, Rechtsanwältin

Fachkompetenzen

Publikationen von Stephanie Weh, Rechtsanwältin

Anmerkungen zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 25.09.2006

Anmerkungen zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 25.09.2006

20 W 387/06

Autor: Stephanie Weh, Rechtsanwältin

In Verfahren nach dem Freiheitsentziehungesetz (FEVG), hier: Zurückweisungs- bzw. Abschiebungshaft,...

Beitrag: 2006

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Ausnahmen von der Anforderung einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug

Ausnahmen von der Anforderung einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug

Zum Anwendungsbereich von § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG

Autor: Stephanie Weh, Rechtsanwältin

Beitrag: 2008

Aufrufe letzte 30 Tage: 1

Veranstaltungen von Stephanie Weh, Rechtsanwältin

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