Beitrag, Deutsch, 54 Seiten, Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht
Autor: Dr. Stefan Rolf Huebner, Patentanwalt, European Patent Attorney
Herausgeber / Co-Autor: Sten Harck
Erscheinungsdatum: 01.07.2002
Quelle: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht
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Verlag
Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht
Preis: kostenlos
Bezugsquelle:
Unionspriorität
Sten Harck, Stefan Rolf Huebner
Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum,
Wettbewerbs- und Steuerrecht
Um für ihre Erfindung einen Patentschutz in mehreren Staaten zu erhalten, können Patentanmelder innerhalb eines Jahres nach einer ersten Anmeldung ihre Erfindung auch in anderen Staaten der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) anmelden. Nach den Regeln der PVÜ wird diesen Nachanmeldungen die Priorität der ersten Anmeldung zuerkannt. Dadurch wird sichergestellt, dass ein zwischenzeitiges Bekanntwerden der Erfindung den Nachanmeldungen nicht schaden kann. Der Pariser Verbandsübereinkunft gehören gegenwärtig mehr als 160 Staaten an.
Anhand der aktuellen Rechtsprechung werden die Voraussetzungen diskutiert, die erfüllt sein müssen, damit einer Nachanmeldung Priorität einer früheren Anmeldung zuerkannt werden kann.
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Dr. Stefan Rolf Huebner, Patentanwalt, European Patent Attorney
DE, München
European Patent Attorney
SR Huebner
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