"VIP-Hospitalities bei Sportevents als verbotenes Glücksspiel i.S.d. § 284 StGB - strafrechtliche Risikoanalyse von Gästebetreuungsmaßnahmen mit Gewinnmöglichkeit"
"VIP-Hospitalities bei Sportevents als verbotenes Glücksspiel i.S.d. § 284 StGB - strafrechtliche Risikoanalyse von Gästebetreuungsmaßnahmen mit Gewinnmöglichkeit"

"VIP-Hospitalities bei Sportevents als verbotenes Glücksspiel i.S.d. § 284 StGB - strafrechtliche Risikoanalyse von Gästebetreuungsmaßnahmen mit Gewinnmöglichkeit"

Aufsatz, Deutsch

Autor: Dr. Max Klinger

Herausgeber / Co-Autor: zusammen mit Dr. Alexander Kubik

Erscheinungsdatum: 2015

Auflage: wistra 6/2015, S. 214 ff. C.F. Müller

Quelle: www.wistra-online.de


Aufrufe gesamt: 125, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

keine Angaben

Referenzeintrag

Weitere Informationen über:

Dr. iur. Max Klinger:

Kontakt

Anlässlich großer Sportveranstaltungen vertreiben Unternehmen und Sponsoren regelmäßig VIP-Tickets und organisieren für die betreffenden Kundenkreise vor Ort ein Rahmen- und Unterhaltungsprogramm, die sog. „VIP-Hospitalities“.

Werden für die Kunden hierbei auch Gästebetreuungsmaßnahmen mit Gewinnmöglichkeiten veranstaltet, ist unter dem präventiven Aspekt der Criminal Compliance stets zu prüfen, ob der Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels gem. § 284 Abs. 1 StGB verwirklicht sein könnte. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der erforderlichen Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigen Glücksspielen und strafloser, glücksspielähnlicher Unterhaltung. Besondere Bedeutung erlangt diese Abgrenzung im internationalen Kontext einer Vielzahl von Sportereignissen, zumal verschiedene nationale Rechtsordnungen und Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung kommen, wenn der Sitz des Unternehmens, die Vertriebs- und die Veranstaltungsorte in unterschiedlichen Ländern liegen.

Am Beispiel der voneinander abweichenden Rechtslage in Frankreich und Deutschland soll auf die Risiken internationaler Fallkonstellationen aufmerksam gemacht werden; zudem setzt sich der Beitrag mit den strafrechtlichen Folgen und einer möglichen Doppelsanktionierung von Unternehmen und/oder den verantwortlichen Personen im In- und Ausland auseinander.
 

Dr. Max Klinger

DE, Schorndorf

Partner

Klinger und Partner Rechtsanwälte mbB

Publikationen: 9

Aufrufe seit 03/2010: 920
Aufrufe letzte 30 Tage: 2