Die Anforderungen an die Gründung von Kapitalgesellschaften sind im internationalen Vergleich nur teilweise identisch. Thailand hatte bisher einige Besonderheiten, insbesondere was die Zahl der Gründer und späteren Gesellschafter einer Company Limited (vergleichbar der deutschen GmbH) angeht. Die Mindestanzahl der beteiligten Personen wird in wenigen Monaten von sieben auf nur noch drei reduziert werden. Die Gesellschaftsgründung wird zusätzlich erleichtert und beschleunigt. Der Beitrag beleuchtet die Gründe und Auswirkungen.
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