Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, DStR - Deutsches Steuerrecht
Autor: Dr. Helge Mutschler
Erscheinungsdatum: 28.11.2007
Seitenangabe: 2183-2184
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Der Verfasser bespricht den Beschluss des BGH v. 25.6.2007, AnwZ (B) 101/05. Der Beschluss behandelt den Widerruf der Bestellung eines Rechtsanwalts und die Frage der Nichtgefährdung von Auftraggeberinteressen. Eine Gefährdung der Auftraggeberinteressen solle nur dann entfallen, wenn besondere Umstäde, insbesondere arbeitsvertragliche Beschränkungen und Sicherungsvorkehrungen, die Annahme rechtfertigen, dass eine Gefährdung durch den Vermögensverfall nicht mehr zu befürchten ist. Die bisherige Rechtsprechung zum sog. Entlastungsbeweis hat sich also nicht geändert.
Es bleibt dabei: Bei Vorliegen eines Vermögensverfalls ist dem Rechtsanwalt oder Steuerberater dringend anzuraten, sich besser frühzeitig um einen Schuldenbereinigungs- oder Insolvenzplan zu bemühen, als (meist vergeblich) auf das Gelingen des Entlastungsbeweises zu hoffen.
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