Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, DStR - Deutsches Steuerrecht
Autor: Dr. Helge Mutschler
Erscheinungsdatum: 2008
Seitenangabe: 995-996
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Der Autor kommentiert das Urteil des BFH vom 04.12.2007, VII 64/06. Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG hat die Steuerberaterkammer die Bestellung eines Steuerberaters zu widerrufen, wenn dieser in Vermögensverfall geraten ist. Ein solcher ist zu vermuten, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Steuerberater in das Insolvenz- oder Schuldnerverzeichnis engetragen ist. Ist das der Fall kann er seine Bestellung nur "retten" durch Vorlage eines Schuldenbereinigungs-/Insolvenzplans oder den Nachweis der Nichtgefährdung der Mandanteninteressen. Um letzteres geht es in der vorliegenden Entscheidung.
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