Wohin mit den alten Plänen? - Das Problem der Überleitung laufender Planverfahren
Wohin mit den alten Plänen? - Das Problem der Überleitung laufender Planverfahren

Wohin mit den alten Plänen? - Das Problem der Überleitung laufender Planverfahren

Beitrag, Deutsch, 10 Seiten, ZInsO Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht

Autor: Dr. Holger Büttner

Erscheinungsdatum: 31.10.2012

Seitenangabe: 2019-2028


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Der Artikel befasst sich mit der Frage, was ma 1. Januar 2013 mit den laufenden Insolvenzplanverfahren geschieht. Zu diesem Zeitpunkt wechselt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 RPflG die Zuständigkeit vom Rechtspfleger auf den Richter. Bis dato ist die Frage noch nicht geklärt, ob der Zuständigkeitswechsel auch für die zurzeit laufenden Insolvenzplanverfahren gilt oder nur für solche, die anch dem 1. Januar 2013 eingereicht werden. Ferner wird die Frage behandelt, ob laufende Insolvenzverfahren, in denen erst nach dem 1. Januar 2013 die Durchführung eines Planverfahrens beantragt wird, ebenfalls unter die Neuregelung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG fallen.

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