Zur Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach erfolgter Umschulung
Zur Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach erfolgter Umschulung

Zur Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach erfolgter Umschulung

Leistungseinstellung nach Umschulung eines Rettungsassistenten zum Restaurantmeister in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, IWW Institut für Wirtschaftspublizistik

Autor: Marc O. Melzer

Erscheinungsdatum: 2011

Quelle: Versicherung und Recht kompakt

Seitenangabe: 133-135


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MPR-Rechtsanwalt Melzer hat in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Versicherung und Recht kompakt" eine Anmerkung zur Entscheidung des Landgerichts Aurich vom 31.05.2011 (Az. 3 O 724/10) veröffentlicht.

Das LG Aurich hatte entschieden, dass der Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach erfolgter Umschulung vom Rettungsassistenten zum Restaurantmeister auf diese sodann auch konkret ausgeübte Tätigkeit verwiesen werden und der Versicher die BUZ-Leistung einstellen dürfe.

Melzer kommt zu dem Ergebnis, dass der Versicherungsnehmer die neu erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse nur unter engen Voraussetzungen gegen sich gelten lassen muss und stellt diese dar.

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