Cover Anwendung verbraucherschützender Vorschriften im Arbeitsrecht
Aufsatz
 

Anwendung verbraucherschützender Vorschriften im Arbeitsrecht

Mehr Informationen:

Prof. Dr. iur. Arnd Diringer: Kontakt

apf Zeitschrift für die staatliche und kommunale Verwaltung: Kontakt

Anfrage senden

Hier können Sie direkt Kontakt aufnehmen. Bitte keine Spam- oder unseriösen Anfragen senden. Wir werden gegen Mißbrauch mit allen Mitteln vorgehen.

1) Pflichtfeld

 
  • Veröffentlichungstyp:
Aufsatz
  • Sprache:
Deutsch
  • Erscheinungsdatum:
15.06.2010
  • Seiten:
6
  • Seiten von-bis:
165-170
  • Beschreibung:

Anwendung verbraucherschützender Vorschriften im Arbeitsrecht

Inhalt


Mit Urteil vom 25. Mai 2005 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Arbeitnehmer auch in ihren arbeitsrechtlichen Rechtsbeziehungen als Verbraucher anzusehen sind.

Die rechtliche Einschätzung des BAG kann weder im Ergebnis noch in den angeführten Begründungen überzeugen. Vielmehr ist zu konstatieren, dass der Wortlaut der Norm ebenso für den relativen Verbraucherbegriff spricht wie systematische Erwägungen und die Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Dies wurde an anderer Stelle ausführlich dargelegt.(vgl. Diringer, apf 2010, Seite 113-118, www.brainguide.de/arbeitnehmer-als-verbruacher ).

Für die arbeitsrechtliche Praxis ist mit dieser Feststellung indes wenig gewonnen. Sie wird nicht umhinkommen bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen den verbraucherbezogenen Vorschriften künftig Beachtung zu schenken, auch wenn die Frage in der Literatur nach wie vor umstritten ist.

Allerdings darf aus der vom BAG vorgenommenen Klärung der Statusfrage nicht geschlossen werden, dass im Arbeitsverhältnis alle zivilrechtlichen Bestimmungen gelten, die einen Bezug zum Verbraucherbegriff des § 13 BGB aufweisen. Vielmehr muss bei jeder in Betracht kommenden Regelung zunächst geprüft werden, ob diese von ihrem Sinn und Zweck auch auf Arbeitnehmer anzuwenden ist. Dies wird auch durch das BAG hervorgehoben, das in seiner grundlegenden Entscheidung zum Verbraucherbegriff ausgeführt hat, dass die sachgerechte Anwendung der auf den Verbraucher bezogenen Vorschriften nicht vornehmlich auf der Statusebene, sondern bei der konkret in Rede stehenden Norm vorzunehmen ist.

In dem Beitrag wird dargelegt, in welchen Situationen verbraucherschützende Vorschriften auch im Arbeitsverhältnis zur berücksichtigen sind und welche Auswirkungen dies für die Arbeitsrechtliche Praxis hat.


Gliederung

1. Arbeitnehmer als Verbraucher 
a. Die Diskussion um den Verbraucherbegriff im Arbeitsrecht 
b. Bedeutung für die arbeitsrechtliche Praxis
(1) Beachtung der Rechtsprechung
(2) Bedeutung der Statusfrage
(3) Die Anwendbarkeit einzelner Normen

2. Der Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag 
a. Begriff und Besonderheiten des Verbrauchervertrags 
b. Die Rechtsprechung des BAG
(1) Anwendbarkeit im Arbeitsrecht
(2) Begründung des BAG 
c. Bedeutung für die arbeitsrechtliche Praxis
(1) Grundsätzliche Erwägungen
(2) § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB
(3) § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB
(4) § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB

3. Das Widerrufsrecht gemäß § 355, 312 Abs. 1 BGB 
a. Das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften 
b. Möglicher Anwendungsbereich im Arbeitsrecht 
c. Die Rechtsprechung des BAG
(1) Keine Anwendung der §§ 355, 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB
(2) Begründung des BAG
(a) Systematische Erwägungen
(b) Entstehungsgeschichte der Norm
(c) Sinn und Zweck der Norm 
d. Bedeutung für die Praxis 
e. Offene Rechtsfragen
(1) Gegenstand bisheriger Entscheidungen
(2) Genereller Ausschluss des Widerrufsrechts im Arbeitsverhältnis

4. Verzugszinsen im Arbeitsverhältnis, § 288 BGB 
a. Verzugszins gemäß § 288 BGB 
b. Anwendung im Arbeitsverhältnis 
c. Die Rechtsprechung des BAG 
d. Bedeutung für die Praxis

5. Verbraucherdarlehensvertrag, § 491ff BGB 
a. Begriff und Bedeutung 
b. Bedeutung von Arbeitgeberdarlehen 
c. Arbeitgeberdarlehen als Verbraucherdarlehen 
d. Feststellung der marktüblichen Zinsen 
e. Bedeutung für die Praxis

6. Zusammenfassung 


  • Aufrufe seit 05.06.2010:
509 (gesamt); 7 (letzte 30 Tage)

Beachten Sie unser Partnerportal Gesundheitsreise - Das Portal für Ihren Gesundheitsurlaub Das Portal für Ihren Gesundheitsurlaub
Seite weiterempfehlen Schließen

Informieren Sie Bekannte über interessante brainGuide Seiten!

1) Pflichtfeld