
Gekündigtes NPD Mitglied
Politische Gesinnung rechtfertigt noch keine Entlassung
Seit dem gescheiterten Verbotsverfahren stellt sich verstärkt das Problem, wie mit der NPD und ihren Mitgliedern umgegangen werden soll. Muss man es zum Beispiel im öffentlichen Dienst hinnehmen, wenn Mitarbeiter dieser Partei angehören und sich für sie engagieren? Das BAG hat das am Donnerstag bejaht - und bleibt damit seiner bisherigen Linie treu.
Ein Kommentar auf Legal Tribune Online.
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