
Die Komplexität des deutschen Steuerrechts macht es notwendig, dass fachübergreifend steuerliche Themen auch durch einen Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht begleitet werden und umgekehrt im Rahmen des Erbrechts und des Gesellschaftsrechts die steuerliche Optimierung berücksichtigt wird.
Insbesondere der Bereich des Steuerstrafrechts einschließlich der Selbstanzeige sowie der Steuerfahndungsmaßnahmen verdeutlichen die Erfordernis der umfassenden rechtlichen wie steuerlichen Kenntnisse des Beraters. Aufgrund der bestehenden Doppelqualifikation ist es uns daher möglich aus einer Hand zu beraten.
Gleiches gilt für den Bereich der Steuerstreitverfahren wie Einspruch bei den Finanzämtern und Revision vor dem Bundesfinanzhof. Auch hier gilt, dass inhaltlich der Steuerberater gefragt ist, während prozessual die Fähigkeiten des Rechtsanwalts/Fachanwalts unerlässlich sind.
Wir sind bundesweit tätig. Dabei beraten wir sowohl Privatmandanten als auch Unternehmen bis hin zu börsennotierten Konzernen.
Ferner sind wir Ansprechpartner für internationale Mandanten.
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