Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gilt als die häufigste Rechtsform in Deutschland. Für die finanziellen Verbindlichkeiten haftet die GmbH, die Gesellschafter kommen für Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen auf. Auf das Privatvermögen wird nur in ganz seltenen Fällen zurückgegriffen. Die rechtlichen Bestimmungen zur GmbH finden sich im GmbH-Gesetz (GmbHG). Gegründet wird eine GmbH von einer oder mehreren juristischen oder natürlichen Personen mit einem Stammkapital von mindestens 25 000 Euro. Vor der Eintragung der GmbH ins Handelsregister handelt es sich bei der Gesellschaft zunächst um eine Vorgründungsgesellschaft. In dieser Zeit wird der Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet und die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen. Die Vorgründungsgesellschaft wird von der GmbH in Gründung (GmbH i.G.) abgelöst. In dieser Phase zahlen die Gesellschafter die Stammeinlagen ein, bestellen einen Geschäftsführer und melden sich zum Eintrag ins Handelsregister an. Die Gesellschafter sind nun nicht mehr persönlich haftbar. Nach erfolgreicher Eintragung ins Handelsregister wird die GmbH i.G. automatisch zur GmbH.
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