Beitrag, Deutsch, Kanzlei Weber
Autor: Simone Weber
Erscheinungsdatum: 05.04.2011
Quelle: www.rechtsanwalt-muenchen.de
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Verlag
Kanzlei Weber Rechtsanwältin Simone Weber
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Bezugsquelle:
Die Mär Kündigung = Abfindung hält sich anscheinend sehr hartnäckig. Nein, es gibt keinen Rechtssatz, wonach ein Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung in jedem Fall eine Abfindung an den Arbeitnehmer zahlen muss.....
-> http://rechtsanwalt-muenchen.net/die-mar-von-der-generellen-abfindung-im-arbeitsrecht
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Inhaberin Kanzlei Weber
Kanzlei Weber Rechtsanwältin Simone Weber
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