Beitrag, Deutsch, Eine Seite, AuA Arbeit und Arbeitsrecht
Erscheinungsdatum: 05.08.2008
Seitenangabe: 501
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Verlag
AuA Arbeit und Arbeitsrecht Die Zeitschrift für den Personal-Profi
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Referenzeintrag
Weitere Informationen über:
AuA Arbeit und Arbeitsrecht Die Zeitschrift für den Personal-Profi:
Der Arbeitgeber darf ein Geamtversorgungssystem der betrieblichen Altersversorgung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) in Form einer Äquivalenzstörung anpassen, wenn die bei Schaffung des Versorgungswerks zugrunde gelegte Belastung zum Anpassungsstichtag um mehr als 50% überschritten wird.