Beitrag, Deutsch, Lyck+Pätzold. healthcare.recht
Verlag
Lyck+Pätzold. healthcare.recht
Telefon: +49-6172-139960
Telefax: +49-6172-139966
Preis: Kostenlos
Was geschieht als erstes nach dem Start der Selbständigkeit eines Zahnarztes? Nach Gründung der eigenen Praxis, mit vollständiger Einrichtung der Praxisräume sowie sämtlicher Arbeitsmittel fehlt nur noch das fachlich ausgebildete und kompetente Personal, um einen reibungslosen Praxisalltag für den Zahnarzt zu gewährleisten. So bringt es die Tätigkeit eines Zahnarztes schon von Anfang an mit sich, dass Mitarbeiter beschäftigt werden, er damit Arbeitgeber ist. Nicht selten ist es in Praxen, dass der erste Mitarbeiter eines Zahnarztes der jeweilige Lebenspartners/Ehepartners oder eine Reinigungskraft ist. Und bereits in diesen Fällen handelt es sich um Tätigkeiten aufgrund eines Arbeitsvertrages.
Publikationen: 15
Veranstaltungen: 4
Aufrufe seit 06/2006: 1742
Aufrufe letzte 30 Tage: 2